6067/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 9. September 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0180-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6139/J vom 9. Juli 2010 der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Es werden keine Vereine, die sich mit Frauenangelegenheiten beschäftigen, durch das Bundesministerium für Finanzen gefördert.
Zu 4.:
Nein.
Zu 5. und 6.:
Als
Nebenbeschäftigungen definiert § 56 Abs. 1 BDG 1979 „jede
Beschäftigung, die der Beamte außerhalb seines
Dienstverhältnisses (…) ausübt“. Gemäß
§ 56 Abs. 3 leg.cit. (allenfalls in Verbindung mit § 5 Abs. 1 VBG)
haben Bundesbedienstete erwerbs-
mäßige Nebenbeschäftigungen ihrer
Dienstbehörde/Personalstelle zu melden.
Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein stellt keine Ausübung einer (erwerbsmäßigen) Nebenbeschäftigung und daher auch keine meldepflichtige Tatsache dar.
Mit freundlichen Grüßen