6067/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am 9. September 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0180-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6139/J vom 9. Juli 2010 der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Es werden keine Vereine, die sich mit Frauenangelegenheiten beschäftigen, durch das Bundesministerium für Finanzen gefördert.

 

Zu 4.:

Nein.


Zu 5. und 6.:

Als Nebenbeschäftigungen definiert § 56 Abs. 1 BDG 1979 „jede Beschäftigung, die der Beamte außerhalb seines Dienstverhältnisses (…) ausübt“. Gemäß § 56 Abs. 3 leg.cit. (allenfalls in Verbindung mit § 5 Abs. 1 VBG) haben Bundesbedienstete erwerbs-
mäßige Nebenbeschäftigungen ihrer Dienstbehörde/Personalstelle zu melden.

Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein stellt keine Ausübung einer (erwerbsmäßigen) Nebenbeschäftigung und daher auch keine meldepflichtige Tatsache dar.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.