6069/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am 9. September 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0179-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6202/J vom 9. Juli 2010 der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 3. bis 5.:

Selbstverständlich wird bei Entscheidung durch das Bundesministerium für Finanzen über einen Antrag auf Zuerkennung einer Förderung das Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen geprüft. Dies wird natürlich auch in Zukunft so gehandhabt werden.

 

Zu 2.:

Nein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.