6069/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 9. September 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0179-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6202/J vom 9. Juli 2010 der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 3. bis 5.:
Selbstverständlich wird bei Entscheidung durch das Bundesministerium für Finanzen über einen Antrag auf Zuerkennung einer Förderung das Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen geprüft. Dies wird natürlich auch in Zukunft so gehandhabt werden.
Zu 2.:
Nein.
Mit freundlichen Grüßen