607/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 9. März 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWA-10.101/0004-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 544/J betreffend „Anhebung von Energieeffizienzstandards für Lampen und Auslaufen von Glühlampen in der EU“, welche die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen am 12. Jänner 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Im Rahmen des Zuständigkeitsbereiches des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend halte ich Folgendes fest:

 

Die durch Energiesparlampen erzeugten Magnetfelder sind vergleichsweise gering und liegen bei weitem unterhalb der Grenzwerte.

 

So wie bei anderen Produkten auch kann sich der Konsument für unterschiedliche Qualität entscheiden. Durch die verpflichtende Angabe der Lichtqualität und Schaltfestigkeit wird eine bewusste Kaufentscheidung gefördert. Energiesparlampen flimmern mit Frequenzen, die ca. um den Faktor 300 über der Wahrnehmungsgrenze liegen.

 

Auch die, unter Betrachtnahme auf die unterschiedliche Helligkeit, eventuell etwas geringere Energieeinsparung rechtfertigt die vorgesehene Anhebung der Effizienzstandards.

 

In der vorbereitenden Studie im Auftrag der Europäischen Kommission wurde festgestellt, dass der Energieverbrauch von Produktion und Entsorgung gegenüber der Nutzungsphase nicht wesentlich ins Gewicht fällt.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Diese wurde im Rahmen der vorbereitenden Studie im Auftrag der Europäischen Kommission erhoben und hat gerade zum Vorschlag dieser Durchführungsmaßnahme geführt.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Der Einspareffekt an Endenergie wurde im Rahmen der vorbereitenden Studie nur europaweit ausgewiesen. Für die EU-27 wird ein Einsparungspotential für das Jahr 2020 von 39 TWh jährlich an elektrischer Energie erwartet.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 8 der Anfrage:

 

Diesbezüglich darf ich auf die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweisen.


 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Aufgrund der nicht abschätzbaren Marktentwicklung wurden LEDs bei der Erstellung der Durchführungsmaßnahme ausgenommen. Die weitere Entwicklung wird aber beobachtet.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die vom Umweltbundesamt erstellte österreichische Luftschadstoffinventur weist für den Sektor Elektrizitätserzeugung im Jahr 2006 200 kg Quecksilberemissionen aus.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Alle genannten Kritikpunkte wurden in der vorbereitenden Studie beleuchtet; im Verordnungsentwurf wurden entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Daher hat Österreich so wie die anderen Mitgliedstaaten die Durchführungsmaßnahme zum Ersatz der Glühbirnen unterstützt.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Österreich wird im Regelungsausschuss durch mein Ressort vertreten.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Als Reaktion auf die gegebene Nachfrage werden Energiesparlampen im Fachhandel in großer Zahl und Auswahl angeboten.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Die Konsumenten wurden bereits in den letzten Jahren, etwa im Rahmen der Nachhaltigen Wochen, detailliert über die Vorteile von Energiesparlampen informiert. Im Übrigen werden die Hersteller, so wie bei anderen Produkten, auch die Energiesparlampen in ihre Werbemaßnahmen aufnehmen.