6074/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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Rechnungshof

Anfragebeantwortung

 

 

die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen
haben am 9. Juli 2010 unter der Nr. 6110/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage „Überprüfung der Staatsanwaltschaften durch den Rechnungshof" gerichtet.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auf § 91a GOG-NR zu verweisen, wonach
sich Anfragen an den Präsidenten des Rechnungshofes auf bestimmte in den
Wirkungskreis des Rechnungshofes fallende Gegenstände beschränken, nämlich die
Haushaltsführung, die Diensthoheit und die Organisation des Rechnungshofes.

Die an mich gerichtete Anfrage betreffend Überprüfung der Staatsanwaltschaften durch
den Rechnungshof betrifft keinen dieser Gegenstände und unterliegt demzufolge nicht
dem parlamentarischen Fragerecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer
Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehen muss.

Die derzeit laufende Prüfung wurde insbesondere aufgrund der Ergebnisse der Prüfung
„Staatsanwaltschaft Wien" ins Prüfungsprogramm aufgenommen. Bei dieser Einschau
war aufgefallen, dass 2008 rund ein Sechstel der zur Verbesserung des Rechtsschutzes
der Opfer eingeführten Anträge auf Fortführung eines von der Staatsanwaltschaft
eingestellten Verfahrens (Fortsetzungsantrag) erfolgreich waren. (Bericht
Reihe Bund 2010/3, TZ 18.2)



Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Moser