6074/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2010
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möglich.
Rechnungshof
Anfragebeantwortung
die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen
haben
am 9. Juli 2010 unter der Nr. 6110/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
„Überprüfung
der Staatsanwaltschaften durch den Rechnungshof" gerichtet.
Ich erlaube
mir in diesem Zusammenhang auf § 91a GOG-NR zu verweisen, wonach
sich
Anfragen an den Präsidenten des Rechnungshofes auf bestimmte in den
Wirkungskreis
des Rechnungshofes fallende Gegenstände beschränken, nämlich die
Haushaltsführung,
die Diensthoheit und die Organisation des Rechnungshofes.
Die an mich
gerichtete Anfrage betreffend Überprüfung der Staatsanwaltschaften
durch
den Rechnungshof betrifft keinen dieser Gegenstände und unterliegt
demzufolge nicht
dem parlamentarischen Fragerecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass
ich von einer
Beantwortung
der gegenständlichen Anfrage absehen muss.
Die derzeit
laufende Prüfung wurde insbesondere aufgrund der Ergebnisse der Prüfung
„Staatsanwaltschaft
Wien" ins Prüfungsprogramm aufgenommen. Bei dieser Einschau
war
aufgefallen, dass 2008 rund ein Sechstel der zur Verbesserung des
Rechtsschutzes
der
Opfer eingeführten Anträge auf Fortführung eines von der
Staatsanwaltschaft
eingestellten
Verfahrens (Fortsetzungsantrag) erfolgreich waren. (Bericht
Reihe Bund 2010/3, TZ
18.2)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Moser