6075/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0158-I/4/2010                                      Wien, am 9. September 2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Juli 2010 unter der Nr. 6278/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend verlässliche Finanzierung der GAP nach 2013 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Einleitend halte ich fest, dass laut Bundesministeriengesetz das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft federführend für die bun­desweite Abstimmung der Agrarpolitik im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) zuständig ist.

 

Die Fragen 1 bis 7 beantworte ich vor dem Hintergrund meiner mittelbaren Betroffenheit, insbesondere mit Hinblick auf meine Zuständigkeiten, die Angelegenheiten des Europäischen Rates betreffend.


Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø Sind Sie bereit, sich in dieser existenzentscheidenden Frage gegenüber der EU-Kommission für die Zukunft der österreichischen Landwirtschaft im Sinne der Landwirte und der tausenden Beschäftigten im Agrarsektor einzusetzen, wenn ja, in welcher Form, wenn nein warum nicht?

Ø Sind Sie bereit sich auf allen weiteren Ebenen der EU dafür einzusetzen, und ge­gebenenfalls sämtliche Entscheidungen in sämtlichen EU-Ressorts zu blockieren, dass bei der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 die finanziellen Agrarmittel nicht zu Gunsten der osteuropäischen Länder umverteilt werden und die Mittel für den österreichischen Agrarbereich insgesamt in derselben Höhe zur Verfügung stehen, wie für den Zeitraum 2007-2013, wenn ja wie, wenn nein, warum nicht?

Ø Halten Sie die übliche Vorgangsweise, die Vorschläge der Kommission abzuwarten und dann nur noch über Kleinigkeiten nachzuverhandeln die dann als „großer Erfolg“ bezeichnet werden, in diesem konkreten Fall für eine sinnvolle Vorgangsweise, wenn ja, warum, wenn nein, wie werden Sie hier vorgehen?

Ø Ein Zuwarten auf die Vorschläge der Kommission bis wahrscheinlich Ende des Jahres 2011, ist zu spät. Wollen Sie sich hier sich im Vorhinein mit konkreten Forderungen einbringt, wenn ja mit welchen, wenn nein warum nicht?

Ø Sind Sie bereit diese mögliche Gefahr für den österreichischen Agrarsektor sofort aufzuzeigen, medial zu thematisieren und für Österreich bei diesem Thema und für die „so genannten alten EU Länder“ als Sprachrohr zu agieren, wenn ja, wann werden Sie damit beginnen, wenn nein, warum nicht?

Ø Welche Punkte sind für Sie im Sinne Österreichs grundsätzlich nicht verhandelbar?

Ø Wie lautet Ihre Vorgangsweise für die Jahre 2011 und 2012 um die möglichen fatalen Konsequenzen der derzeitigen, in der EU geplanten, GAP-Pläne für die Zeit nach 2013 für unsere Landwirte abzuwenden?

 

Im Dezember 2005 wurde vom Europäischen Rat vereinbart, eine weitreichende Überprüfung und Neubewertung des Finanzrahmens vorzunehmen. Die Einigung des Europäischen Rates enthält eine Revisionsklausel („Review“), nach der die Kommission aufgefordert wird, eine vollständige, weitreichende Überprüfung vorzunehmen, die sämtliche Aspekte der EU-Ausgaben, einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik, und der Eigenmittel, einschließlich der Ausgleichszahlungen an Großbritannien, abdeckt. Auf Grundlage dieser Überprüfung kann der Europäische Rat zu allen Punkten, die darin behandelt wurden, entsprechende Beschlüsse fassen. Die Überprüfung wird auch bei der Vorbereitung der nächsten Finanziellen Vorausschau berücksichtigt.

 

Über die Finanzausstattung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 wird daher im Kontext der Verhandlungen über den neuen mehrjährigen Finanzrahmen entschieden. Dabei werden die Konsolidierungserfordernisse in den Mitgliedstaaten auch im EU-Haushalt zu berücksichtigen und dementsprechend Prioritäten für die verschiedenen Politikbereiche der EU zu setzen sein. Die Kommission hat für den Herbst 2010 die Veröffentlichung ihrer Mitteilung zum Haushaltsreview angekündigt.


Hinsichtlich des Reviewprozesses wurde bereits im Frühjahr 2008 von der Bundes­regierung die Verhandlungsführung in ihren Eckpunkten definiert, die auch in das aktuelle Regierungsprogramm aufgenommen worden sind. Mit Hinblick auf die Ge­meinsame Agrarpolitik (GAP) können sie folgendermaßen zusammengefasst werden:

·           Österreich wird weiterhin für ein sparsames EU-Budget eintreten.

·           Umstrukturierung des EU-Haushaltes zu Gunsten neuer Schwerpunkte und Kernthemen, wie insbesondere den Lissabon-Prozess (Europa 2020) oder die Ländliche Entwicklung im Sinne der österreichischen Agrarpolitik;

·           Maßnahmen und Vorschläge im Bereich der ersten Säule werden im Hinblick auf die Beschränkung der Gesamtausgaben und die Nettoposition Österreichs unterstützt. Neben einer starken zweiten Säule zur Weiterentwicklung des Ländlichen Raums sollen auch ausreichend Mittel in der ersten Säule der GAP sichergestellt werden, damit Versorgungssicherheit, Sicherheit von Lebensmitteln, Natur- und Umweltschutz, Tierschutz sowie Landschaftserhalt und –pflege auch in Zukunft verwirklicht werden können.

·           Die Bundesregierung tritt für eine verstärkte finanzielle Beteiligung der EU an der Entwicklung des ländlichen Raums ein, damit zusätzliche Belastungen der nationalen Haushalte vermieden werden

 

Diese Position wird in enger Abstimmung mit den zuständigen Bundesministern im Lichte der angekündigten Vorschläge der Europäischen Kommission und der Debatten auf europäischer Ebene zu präzisieren und weiterzuentwickeln sein.

 

Mit freundlichen Grüßen