6076/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0164-I/4/2010

Wien, am 9. September 2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde haben am 12. Juli 2010 unter der Nr. 6262/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend geplante dramatische Kürzungen nach den Landtagswahlen in Wien und in der Steiermark gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø Wie gedenken Sie die im Bundesfinanzrahmengesetz festgelegten Budgetkürzungen in ihrem Ressort umzusetzen?

 

Die Umsetzung der Budgetkürzungen erfolgt durch jene Maßnahmen, die in den Erläuterungen zum Bundesfinanzrahmengesetz angeführt sind, im Rahmen jener Mittel, die betraglich nicht fix vorgegeben sind.


Zu Frage 2:

Ø Welche konkreten Maßnahmen sind dazu seitens Ihres Ressorts geplant (bitte um Auflistung und jeweiliges Einsparpotential)?

 

Die konkreten Maßnahmen sind Gegenstand der Budgetverhandlungen zum Bundesfinanzgesetz, die noch nicht stattgefunden haben.

 

Zu Frage 3:

Ø Können Sie garantieren, dass die Ausgaben Ihres Ressorts bzw. nachgelagerter Dienststellen für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit (inkl. Ausgaben für Agenturen sowie inkl. Inserate, Druckkostenbeiträge und Medienkooperationen) sowie bei Repräsentationsausgaben, Dienstwagen und dem Personal im Kabinett Ihres Ressorts deutlich eingespart wird? Falls ja, wo konkret soll gespart werden? Wenn nein, warum nicht?

 

Selbstverständlich stehen alle angeführten Positionen zur Disposition.

 

Zu Frage 4:

Ø Können Sie ausschließen, dass es bei dem in ihre Koordinierungskompetenz fallenden Personalplan Kürzungen gibt?

 

Unabhängig davon, dass die Erstellung des Personalplanes nach Abs. 2 der Entschließung des Bundespräsidenten vom 18. Dezember 2008, BGBl. II Nr. 479, in die Zuständigkeit der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst fällt, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

 

Die Grundzüge des Personalplanes für 2011 wurden im Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014, BGBl. 33/2010, beschlossen. Gemäß §12b Abs. 3 BHG 1986 sind die in den Grundzügen des Personalplanes (§ 12a Abs 1) getroffenen Festlegungen für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich. Es ist somit auf gesetzlicher Ebene gewährleistet, dass der Personalplan 2011 mit der im Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 beschlossenen höchstzulässigen Personalkapazität im Bundesfinanzgesetz 2011 umgesetzt wird.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Ø Können Sie garantieren, dass es zu keinen Kürzungen bei der Presseförderung kommt?

Ø Können Sie ausschließen, dass es zu Kürzungen bei den ohnehin bescheidenen Volksgruppenförderungen kommt?

Ø Können Sie garantieren, dass die Volksgruppenförderungen endlich inflationsangepasst werden?

Aussagen zu einzelnen Budgetpositionen werden im derzeitigen Stadium nicht als sinnvoll erachtet. Ich verweise auf die Beantwortung zu Frage 2.

 

Zu den Fragen 8 bis 12:

Gemäß Bundesministeriengesetz, Anlage zu §2, Teil 2 A fallen in die Zuständigkeit des Bundeskanzler unter anderem:
„Angelegenheiten der allgemeinen Regierungspolitik einschließlich der Koordination der gesamten Verwaltung des Bundes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fällt.
Dazu gehören insbesondere auch:
Vorbereitung der allgemeinen Regierungspolitik. Hinwirken auf die Wahrung der Einheitlichkeit der allgemeinen Regierungspolitik und auf das einheitliche Zusammenarbeiten der Bundesministerien in allen politischen Belangen.“

Ø Was werden Sie angesichts dessen als Bundeskanzler unternehmen, um Kürzungen für die Familien zu vermeiden?

Ø Was werden Sie angesichts dessen als Bundeskanzler unternehmen, um Kürzungen für die Ausgaben bei Umwelt- und Klimaschutz zu vermeiden?

Ø Was werden Sie angesichts dessen als Bundeskanzler unternehmen, damit nicht an der Zukunft der Kinder gespart wird und etwa der Gratiskindergarten wieder abgeschafft wird?

Ø Was werden Sie angesichts dessen als Bundeskanzler unternehmen, damit im Rahmen der Budgetsanierung auch von den Reichen und Stiftungsbesitzern ein substanzieller Beitrag geleistet werden wird?

Ø Was werden Sie angesichts dessen als Bundeskanzler unternehmen, damit nicht bei Zukunftsausgaben wie für Universitäten bzw. Forschung und Entwicklung gekürzt wird?

 

Eine Koordinationskompetenz wie die des Bundeskanzlers ist nach gefestigter staatsrechtlicher Auffassung so zu verstehen, dass sie Maßnahmen umfasst, „die der Harmonisierung von Entscheidungen verschiedener Entscheidungsträger dienen, wobei diese verschiedenen Entscheidungen zur Erreichung eines bestimmten Zieles aufeinander abzustimmen und miteinander in Einklang zu bringen sind“ (Adamovich/ Funk, Allgemeines Verwaltungsrecht3 [1980], 303; ähnlich Adamovich, Die Koordinationskompetenz des Bundeskanzlers in verfassungsrechtlicher Sicht, JBl 1973, 234‑242 [hier: 241], Holzinger/Oberndorfer/Raschauer, Österreichische Verwaltungslehre [2001], 103 und Rill/Schäffer, Die Rechtsnormen für die Planungskoordinierung seitens der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der Raumordnung [1975], 29 f). Eine Richtlinienkompetenz für politische Entscheidungen ist damit nicht verbunden.


Die Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung fällt überdies in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (Abschnitt L Z 34 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministerien-gesetzes 1986), die Koordination auf allen Gebieten des Umweltschutzes in jenen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Abschnitt I Z 16 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 BMG).

 

Die konkrete Budgetierung der angesprochenen Bereiche fällt daher - unbeschadet der Koordinationskompetenz des Bundeskanzlers - in den Zuständigkeitsbereich des/der jeweiligen Bundesministers/Bundesministerin.

 

 

Mit freundlichen Grüßen