6078/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0188-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

zur Zahl 6090/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser und andere Ex-Minister der ÖVP“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 8:

Soweit K.-H. G. in den genannten Verfahren Beschuldigter ist, sind bislang keine Vernehmungen oder andere in der Anfrage genannte Zwangsmaßnahmen erfolgt.

Da es sich jeweils um anhängige, gemäß § 12 StPO nicht öffentliche Ermittlungsverfahren handelt, ersuche ich um Verständnis, dass mir eine weitergehende Beantwortung derzeit nicht möglich ist, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Allgemein ist zu bemerken, dass der geeignete Zeitpunkt zur Durchführung von Vernehmungen – sofern eine solche im Einzelnen erforderlich erscheint – in erster Linie von den Ermittlungsergebnissen abhängt.

Zu 9:

Nein.

Zu 10:

Im angesprochenen Verfahren ergaben die Ermittlungsergebnisse keine Anhaltspunkte für einen Befugnismissbrauch iSd § 302 StGB, zumal offenbar die fachliche Eignung der jeweiligen Bewerber für die Entscheidungen im Vordergrund stand und diese nicht – unter Außerachtlassung sachlicher Kriterien – beurteilt wurde.

Zu 11:

Eine Ungleichbehandlung liegt nicht vor, soweit vergleichbare Sachverhalte betroffen sind.

Zu 12:

Alle. Rechtsstaatlichkeit bedeutet aber im Zusammenhang mit der Anordnung von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen auch, dass das Vorliegen gesetzlich geforderter Voraussetzungen nicht durch mediale Spekulationen substituiert werden kann.

 

. August 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)