6079/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0189-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 6093/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Versäumnisse im Strafverfahren „Hypo Alpe Adria“, insbesondere zum Honorar für Dr. Dietrich Birnbacher“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Ich bitte um Verständnis, dass mir eine Beantwortung von Fragen, die sich auf Inhalte und konkrete Schritte eines Ermittlungsverfahrens beziehen, nicht oder nur äußerst eingeschränkt möglich ist. Durch die Auskunftserteilung können Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und bei anhängigen Ermittlungsverfahren zudem der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden, weshalb diese Phase des Strafverfahrens auch von Gesetzes wegen nicht öffentlich ist (§ 12 StPO).
Zu 1:
Die Ermittlungen werden von den für das gegenständliche Ermittlungsverfahren zuständigen Sachbearbeitern der Staatsanwaltschaft Klagenfurt geführt.
Zu 2:
Die Ermittlungen umfassen einen Zeitraum von etwa 1995 bis Dezember 2009.
Zu 3 und 6:
Ich ersuche – mit Blick auf die Eingangsbemerkungen – um Verständnis, dass ich zu diesen Fragen derzeit nicht Stellung nehmen kann.
Zu 4:
Ja.
Zu 5:
In Zusammenhang mit der derzeit bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt anhängigen Causa „Hypo Alpe Adria“ langte und langt weiterhin eine Vielzahl von Anzeigen ein. Ein Großteil dieser Anzeigen erfolgt in Form anonymer Übermittlungen von Artikeln aus diversen Printmedien. Sämtliche Anzeigen wurden in die Ermittlungen einbezogen. Ich ersuche um Verständnis, dass eine exakte Zahl der in dieser Causa eingegangenen Anzeigen in Anbetracht des Verfahrensumfanges mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht eruiert werden kann.
Im Rahmen des derzeit anhängigen Verfahrens ist es noch zu keiner Anklageerhebung gekommen.
Zu 7 bis 35:
Bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist derzeit ein Verfahren anhängig, welches unter anderem auch einen Zusammenhang mit den in der Anfrage unter den Punkten 7. bis 35. angesprochenen Sachverhalten aufweist. Es ist mir daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Beantwortung der auf Inhalte und konkrete Ermittlungsschritte abzielenden Fragen nicht möglich, weil damit die weitere Vorgehensweise der staatsanwaltschaftlichen Behörden präjudiziert werden könnte.
Zu 36 und 37:
Es werden derzeit keine Ermittlungen gegen Dr. Birnbacher und Dr. Martinz geführt.
Zu 38:
Die Staatsanwaltschaften in Österreich leisten hervorragende Arbeit. So liegen auch im konkreten Fall keine Anhaltspunkte vor, die zur Ergreifung von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen Anlass geben würden.
. September 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)