6082/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0192-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6112/J-NR/2010

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kopierkosten bei Gericht“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

In der nachfolgenden Tabelle sind die Einnahmen an Kopiergebühren vom 1. Juli 2009 bis zum 1. Juli 2010 (Frage 1) und vom 1. Juli 2008 bis zum 1. Juli 2009 (Frage 2) gegenübergestellt:

 

2009/2010

2008/2009

Juli

167.975

116.265

August

250.035

121.082

September

249.974

127.365

Oktober

265.613

134.602

November

279.973

142.639

Dezember

276.834

123.680

Jänner

131.063

107.597

Februar

267.385

148.823

März

284.816

137.961

April

338.866

144.651

Mai

226.921

140.700

Juni

258.748

122.748

Summe

2.998.203

1.568.112

 

Zu 3 und 4:

Mir liegen nur Daten des Zeitraumes 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 und 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009 vor, wobei in diesen Zahlen alle Kopien, also auch Eigenkopien enthalten sind. Im Jahr 2008 wurden demnach im Justizressort insgesamt 45,458.332 Kopien, im Jahr 2009 insgesamt 46,132.165 Kopien angefertigt.

Zu 5 und 6:

Dazu liegt mir kein Datenmaterial vor.

Zu 7 und 8:

Derzeit ist weder eine Reduzierung noch eine – über die Indexanpassung hinausgehende – Erhöhung der Gebühr für unbeglaubigte Aktenabschriften oder      -ablichtungen und sonstige Kopien nach TP 15 Anmerkung 6 GGG geplant.

Zu 9:

Die Gerichtsgebühren dienen der Abgeltung für die Inanspruchnahme der Gerichte (§ 1 Abs. 1 GGG). Gemeinschaftsrecht ist grundsätzlich nicht anzuwenden.

 

. September 2010

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)