6091/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0201-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 6261/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „geplante drastische Kürzungen nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Über Initiative des Bundesministeriums für Justiz hat der Nationalrat am 7. Juli 2010 eine vom Bundeskanzleramt und Bundesministerium für Finanzen vorbereitete Novelle zum Bundesfinanzgesetz 2010 beschlossen. Zum Hintergrund des Bundesfinanzrahmengesetzes und der darin auferlegten Budgetkürzungen darf ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für Finanzen zur gleichlautenden schriftlichen Anfrage, Zahl 6259/J-NR/2010, verweisen. Wie dort dargelegt, arbeiten die Bundesministerien derzeit Vorschläge zur Ausnutzung von Sparpotenzialen aus und erstellen damit die Grundlagen für einen tragfähigen Pakt der Bundesregierung im Sinne einer sozial gerechten und wirtschaftlich vernünftigen Konsolidierung. Ich ersuche daher um Verständnis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine detaillierten Angaben zu einzelnen Maßnahmen gemacht werden können.
Zu 3 und 4:
Das Justizressort ist schon jetzt „Sparmeister“ bei den Ausgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, was ich auf Grund diverser regelmäßig wiederkehrender parlamentarischer Anfragen zu diesem Thema bereits mehrfach belegt habe. Was mein Dienstfahrzeug betrifft, so konnte ich durch entsprechende Rückkaufklauseln die Beschaffungskosten sehr niedrig halten. Der Sparkurs wird fortgesetzt, indem das Dienstfahrzeug in Zukunft nicht mehr angekauft, sondern zu sehr guten Konditionen geleast wird.
Zu 5 bis 9:
Mit der eingangs erwähnten 4. BFG-Novelle 2010 (mittlerweile kundgemacht unter BGBl. I Nr. 49/2010) wurde insbesondere der Personalplan für das Jahr 2010 im Bereich des Justizressorts angepasst.
Im Einzelnen sieht der bereits wirksam gewordene Personalplan für das Jahr 2010 die Aufstockung um insgesamt 151 Planstellen vor, wovon 34 auf Richter, 27 auf Staatsanwälte, 35 auf Richteramtsanwärter, 22 auf Rechtspfleger und 33 auf Kanzleibedienstete entfallen. Von den zuletzt genannten Kategorien sind 35 Planstellen zweckgewidmet für ehemalige Bedienstete der Ämter gemäß Poststrukturgesetz.
Die ressortinterne Aufteilung der zusätzlichen Planstellen auf die einzelnen Oberlandesgerichts- und Oberstaatsanwaltschaftssprengel erfolgt bedarfsbezogen unter Heranziehung der im Justizressort eingesetzten Controllinginstrumente.
Eine Aufstockung des laufenden Budgets für das Jahr 2010 ist für die angesprochenen 81 neuen Planstellen auf Grund der 4. BFG-Novelle 2010 für das Jahr 2010 nicht vorgesehen, sodass diese Personalmaßnahmen durch justizinterne Umschichtungen, die noch nicht endgültig feststehen, bedeckt werden.
Wie auch aus den Medien bekannt ist, konnte in der Folge erreicht werden, dass dem Justizressort – ausgehend vom geltenden Personalpfad nach dem Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014, BGBl. I Nr. 33/2010 – bis 2014 zusätzlich 188 Planstellen zur Verfügung gestellt werden. Die Anpassungen des Bundesfinanzrahmens werden ab 2011 von entsprechenden Budgetaufstockungen flankiert.
Zu 10 bis 15:
Im Übrigen kann den hierzu noch zu führenden Detailverhandlungen und den Ergebnissen der Budget- und Personalplanverhandlungen für das Jahr 2011 und die Folgejahre nicht vorgegriffen werden, wofür ich – wie schon in meiner Einleitung – um Verständnis bitte.
. September 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)