6092/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0202-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6267/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „“CSI Hypo“ und „Soko Hypo““ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Ich bitte um Verständnis, dass mir eine Beantwortung von Fragen, die sich auf Inhalte und konkrete Schritte eines anhängigen Ermittlungsverfahren beziehen, nicht oder nur äußerst eingeschränkt möglich ist. Durch die Auskunftserteilung können Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden, weshalb diese Phase des Strafverfahrens auch von Gesetzes wegen nicht öffentlich ist (§ 12 StPO).

Zu 1 und 2:

Der Begriff „CSI Hypo“ ist mir aus diversen Medienberichten als Bezeichnung für eine im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen eingerichtete Einheit bekannt.

Da es sich bei dieser Einheit nicht um „Kriminalpolizei“ im Sinn der Strafprozessordnung handelt, ist eine Kooperation in der Form, wie sie etwa zwischen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt und der beim Bundeskriminalamt eingerichteten „Soko Hypo“ besteht, bereits aus zwingenden rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Im Übrigen ersuche ich um Verständnis, dass mir eine Beantwortung der Frage zur konkreten Ausgestaltung einer Zusammenarbeit aus den bereits einleitend dargestellten Gründen derzeit nicht möglich ist.

Zu 3:

Diese Behauptung ist mir (nur) aus Medienberichten bekannt.

Zu 4:

Ja.

Zu 5 bis 7:

Die Beantwortung dieser Fragen setzt eine materielle Bewertung der Anzeigen und damit eine Auseinandersetzung mit den Inhalten eines anhängigen Ermittlungsverfahrens voraus. Ich ersuche daher – mit Blick auf die Eingangsbemerkungen – um Verständnis, dass ich zu diesen Fragen derzeit nicht Stellung nehmen kann.

Zu 8:

Nach meinem Wissensstand gab es keine Abstimmung, wobei hiezu nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen der Einrichtungen auch keine Veranlassung bestand.


Zu 9 bis 16:

Diese Fragen fallen nicht in den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

. August 2010

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)