6095/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/117-PMVD/2010                                                                                   7. September 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kapeller, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2010 unter der Nr. 6119/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Widerruf des Zivildienstes" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Nach den vom Bundesministerium für Inneres als Bescheid erlassende Behörde über­mittelten Zahlen erfolgte ein Erlöschen der Zivildienstpflicht auf Grund des Widerrufs der Zivildiensterklärung im Jahre 2007 in 353 Fällen, 2008 in 416 Fällen, 2009 in 394 Fällen und 2010 in 222 Fällen. Im Jahr 2007 leisteten 257 Personen den Grundwehrdienst in der Dauer von sechs Monaten, 2008 300 Personen, 2009 215 Personen und im ersten Halbjahr des Jahres 2010 leisten 68 Personen derzeit den Grundwehrdienst und 79 weitere haben einen Einberufungs­befehl erhalten.

Zu 3 und 4:

Die tauglichen Wehrpflichtigen, bei denen das Bundesministerium für Inneres das Erlöschen der Zivildienstpflicht festgestellt hat, werden grundsätzlich nach den Bestimmungen des Wehrgesetzes 2001 für die Dauer von sechs Monaten zum Grundwehrdienst einberufen, da im Regelfall der Widerruf der Zivildiensterklärung vor Antritt des Zivildienstes erfolgt. Fälle, bei denen Zeiten eines geleisteten ordentlichen Zivildienstes in den Präsenzdienst einzurechnen waren, lagen im fraglichen Zeitraum nicht vor, sodass die Anwendung der gesetzlichen Bestimmung „Leistung eines Präsenzdienstes von mindestens vier Monaten“ im Zusammenhang mit dem Erlöschen der Zivildienstpflicht auf Grund einer Widerrufs­erklärung nicht zur Anwendung gekommen ist.