61/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.12.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0165-I/A/3/2008
Wien, am 22. Dezember 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 45/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
wurde zur Wahrung des Schutzes der Gesundheit von Menschen und zur wirksamen und effizienten Evaluierung und Bewertung der Ernährungssicherheit errichtet.
Die Zulassung und Bewertung von Pflanzenschutzmittel ist davon mit umfasst.
In ihrer Verantwortung für einen hohen Gesundheitsschutz arbeitete die AGES im Auftrag meines Ressorts an einer europäischen Vereinheitlichung der Pestizid-Grenzwertregelung im Interesse der österreichischen Konsumenten mit.
Fragen 1, 2 und 4:
Die in der Greenpeace Studie gewählte Vorgehensweise entspricht weitgehend dem ersten Schritt („Screening“) der Überprüfung der vorläufigen Anhang III-Höchstgehalte der Verordnung 396/2005 durch die EFSA. Diesem Screening wird jedoch in der Regel ein international anerkanntes Verfahren zur wissenschaftlich begründeten Abschätzung der Lang- bzw. Kurzzeitexposition nachgeschaltet. Für diese Abschätzung werden anstelle von Rückstandshöchstgehalten Rückstandsdaten aus überwachten Feldversuchen verwendet.
Bei der endgültigen Festlegung der Höchstmengen im Anhang III der Verordnung waren die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgerufen, anhand der vorliegenden Rückstandsdaten eine Verfeinerung der Risikobewertung vorzunehmen.
Jene Höchstwerte, die auch nach verfeinerter Risikobewertung eine Überschreitung der toxikologischen Endpunkte zeigten, wurden nicht in den Anhang III der VO 396/2005 aufgenommen, ihre Höchstmengen wurden bis auf die Bestimmungsgrenze abgesenkt. Diese ist der kleinste Wert, der mittels Analysenmethoden gerade noch bestimmt, also überwacht, werden kann.
Für die in der Studie als kritisch beurteilten Wirkstoffe ist die Überprüfung der zugehörigen Höchstgehalte durch die Mitgliedsstaaten und die EFSA im Gange. Diese Höchstmengen unterliegen also bereits einem Evaluierungsprozess nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
Entsprechende Abänderungen der Höchstmengen sind in der nächsten Novelle der VO 396/2005 zu erwarten.
Frage 3:
Gemäß Wortlaut der VO 396/2005 sind kumulative Wirkungen und synergistische Effekte mehrerer Wirkstoffe zu beachten, soweit dies methodisch möglich ist.
Ein entsprechendes international anerkanntes Modell zur Risikoabschätzung aus einer möglichen kumulativen Wirkung für den Konsumenten existiert zurzeit noch nicht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) arbeitet aktuell an Möglichkeiten zur Methodik des kumulativen Risikos. Erste Ergebnisse sind mit dem 2. Quartal 2009 zu erwarten. Da derzeit kein wissenschaftlich fundiertes Modell zur Bewertung einer möglichen Kombinationswirkung von Wirkstoffen bekannt ist, wird weiterhin eine solide Einzelstoffbewertung – wie auch in Österreich von der AGES praktiziert – durchgeführt.
Frage 5:
Diese Frage wurde bereits bei Frage 1,2, und 4 grundsätzlich beantwortet.
Die nun vollzogene Harmonisierung der Höchstmengen entspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Weitere Überprüfungen sind notwendig, die dem neusten wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechen, um sicherzustellen, dass die Gesundheit des Konsumenten durch das potentielle Vorhandensein von Pflanzenschutzmittel-Rückständen nicht gefährdet wird. Für dieses Ziel setzen sich die Experten der AGES in den EU- und internationalen Gremien ein und tragen dazu bei, dass lediglich solche Höchstmengen akzeptiert werden, die kein Risiko für Konsumenten und Konsumentinnen darstellen.
Frage 6:
Seitens der AGES wurden die Wirkstoffe einer kritischen Beleuchtung und Bewertung unterzogen und es wurden die Ergebnisse der Bewertung an die zuständigen Stellen der Europäischen Kommission eingebracht. Darunter finden sich u.a. die als „problematisch“ eingestuften Wirkstoffe Procymidon, Dimethoate und Ethephon. Die tolerierten Höchstmengen für diese Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in Lebens- und Futtermittel sollten abgesenkt werden, entsprechende Korrekturen sind für die nächste Änderung der VO 396/2005 vorgesehen.
Frage 7:
Forschungsergebnisse unabhängiger WissenschafterInnen aus ganz Europa und darüber hinaus fließen in die Bewertung der Pflanzenschutzmittelrückstände ein, auf deren Basis die Grenzwerte der Pestizide ermittelt werden um so
sicherzustellen, dass keine gesundheitliche Gefährdung für den Menschen auftritt. Spezielle Berücksichtigung finden dabei in der Risikobewertung sensible Bevölkerungsgruppen wie Kinder und Kleinkinder oder ältere Menschen, aber auch Menschen mit besonderen Verzehrgewohnheiten wie z.B. Vegetarier. Das Vorsorgeprinzip ist im Bewertungsverfahren für Pestizide bereits verankert.
Frage 8:
Die AGES stützt sich – wie auch die zuständigen Organisationen der anderen EU-Mitgliedstaaten - bei der Bewertung eines möglichen Risikos für den Konsumenten auf das umfassende Abschätzungs-Modell der EFSA, welches auch im Rahmen der EU-weiten Bewertung von Pflanzenschutzmitteln zur Festsetzung von Rückstands-Höchstmengen angewendet wird und alle Konsumentengruppen berücksichtigt. Dieses Screeningmodell ist auf der Homepage der EFSA (http://www.efsa.europa.eu/EFSA/efsa_locale-1178620753812_1178620776373.htm) für jeden zugänglich und transparent.
Zusätzlich zu diesem Modell werden anhand der verfeinerten Risikoabschätzung auf EU-Ebene von der EFSA und den MS die Höchstwerte periodisch dem Stand der Wissenschaft und Technik angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Stöger
Bundesminister