6102/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 6. September 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0248-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6113/J betreffend „Konsequenzen aus dem Forschungsbericht 2010“, welche die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Insgesamt werden die österreichischen Bruttoinlandsausgaben für F&E 2010 gemäß Prognose der Statistik Austria 2,76 % des BIP (€ 7,805 Mrd.) erreichen und damit gegenüber 2009 um 3,4 % steigen. Die öffentliche Forschungsfinanzierung durch den Bund weist im Zeitraum 2007 bis 2010 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 12,7 % auf.

 

Die Erreichung der im Regierungsprogramm angestrebten F&E-Quote von 3 % hängt jedoch von mehreren Faktoren ab, die nicht alle gleichermaßen präzise zu prognostizieren sind. Neben der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts sind hier insbesondere die tatsächlich getätigten Forschungsausgaben in- und ausländischer Unternehmen von großer Bedeutung.


Die Innovationsbereitschaft der österreichischen Unternehmen kommt im Jahr 2009 durch eine deutliche Steigerung der Anträge für Forschungsprojekte bei der FFG als auch durch einen Zuwachs bei der Anzahl der laufenden Projekte zum Ausdruck.

 

Seitens meines Ressorts wird zur Erreichung des 3 %-Zieles ein ausgewogener Mix aus direkter und indirekter Forschungsförderung sowie die laufende Verbesserung der F&E-politischen Rahmenbedingungen angestrebt.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die in Ausarbeitung befindliche FTI-Strategie der Bundesregierung sieht vor, dass Österreich bis 2020 in die Gruppe der "Innovation Leader" aufsteigen soll. Die in der Strategie vorgesehenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Für die Gewährung einer Förderung muss der Nachweis erbracht werden, dass die eingesetzten Fördergelder produzierenden Unternehmensteilen in Österreich zu Gute kommen. Wird im Zuge der Berichtspflichten über die Leistungserbringung des Unternehmens eine Verlagerung der geförderten Unternehmensteile ins Ausland bekannt, so bedeutet dies den Verlust der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung und führt das zu einer Rückforderung. Dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist im angefragten Zeitraum lediglich ein Fall einer derartigen Rückforderung bekannt.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Zwischen dem Bundesministerium für Inneres, dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, meinem Ressort und den Sozialpartnern fanden und finden Gespräche statt, um in Entsprechung des Regierungsübereinkommens ein Modell für ein kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem zu erarbeiten.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Der im Forschungs- und Technologiebericht 2010 im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe verwendete Begriff "fordernder Nachfrager" ist in diesem Kontext so zu verstehen, dass der Staat für die Erfüllung seiner gesellschaftlichen Aufgaben innovative Lösungen benötigt und dahingehend durch die öffentliche Auftragsvergabe Innovationsimpulse setzen kann, wobei das nationale und das gemeinschaftsrechtliche Vergaberegime einzuhalten sind.

 

Nachfrageseitige Instrumente, insbesondere öffentliche Beschaffung, werden als immer wichtiger werdende Ansatzpunkte der Innovationspolitik gesehen und eingesetzt.

 

Bereits in dem praxisorientierten Leitfaden "procure_inno", der vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend im Jahr 2007 herausgegeben wurde, werden mögliche Wege der Nutzung des Vergabe- und Beschaffungswesens in Österreich zur Stimulierung von Innovation aufgezeigt.

 

Um den nachfrageseitigen Ansatz weiter zu entwickeln und auch mit Maßnahmen auf EU-Ebene wie der Leitmarktinitiative zu verbinden, wurde im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eine ressortübergreifende Task Force "Innovationsfördernde Öffentliche Beschaffung" eingerichtet. Eine Quantifizierung des Innovationsvolumens der öffentlichen Beschaffung sowie die Identifikation von (Best Practice) Beispielen ist Teil der Aufgaben der Task Force.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die Zuständigkeit für die Forschungsprämie gemäß Einkommenssteuergesetz 1988 liegt ausschließlich beim Bundesministerium für Finanzen.


Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Kapitel 8 des Forschungs- und Technologieberichts 2010 zeigt, dass Programmevaluierungen in Österreich durchaus Konsequenzen nach sich ziehen und die "Quantität und Verfügbarkeit von Evaluationsergebnissen einzigartig sind". Die österreichische Evaluierungskultur im FTI-Bereich gilt entsprechend auch international als vorbildlich, nicht zuletzt aufgrund der "Plattform Forschungs- und Technologieevaluierung", auf deren Webpage (http://www.fteval.at) nicht nur sämtliche relevanten Evaluierungen öffentlich zugänglich sind, sondern wo auch in fachspezifischen Veranstaltungen das Evaluierungs-Know-how in der österreichischen FTI-Community vorangetrieben wird.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Selbstevaluationen im Sinne einer ressortinternen Bewertung enthalten im Regelfall individuelle Datenbestände und dürfen daher u.a. aus Datenschutzgründen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Selbstevaluationen im Sinne einer Bewertung durch den Förderungsnehmer selbst bzw. deren allfällige Veröffentlichung liegen im Ermessen des jeweiligen Förderungsnehmers.

 

 

Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:

 

Die Bewertung von Maßnahmen ist integrativer Bestandteil jedes Evaluierungsauftrags. Dazu gehört in der Regel eine Wirkungsanalyse. Überdies werden künftig die Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 den Rahmen für die Evaluierung und Wirkungsüberprüfung bilden.