6104/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 5. September 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0266-IK/1a/2010

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6218/J betreffend „die Förderung der Thermischen Sanierung“, welche die Abgeordneten
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Per 30.6.2010 wurden insgesamt 16.422 Ansuchen auf Förderungen von Maßnahmen zur thermischen Sanierung gestellt, davon 15.188 aus dem privaten Bereich und 1.234 aus dem gewerblichen Sektor.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Von den insgesamt 16.422  Ansuchen wurden 15.477 positiv erledigt, damit wurden 15.477 Maßnahmen gefördert. Davon entfallen 14.397 geförderte Maßnahmen auf den privaten, 1.080 Maßnahmen auf den gewerblichen Sektor. Somit wurden 94 % der gestellten Ansuchen positiv erledigt. Die geförderten Maßnahmen weisen ein Gesamtinvestitionsvolumen von 667,5 Mio. EUR auf (Wohnbau: 483,3 Mio. EUR; Gewerbe: 184,2 Mio. EUR).

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Private

Durchschnittliche Förderung: 4.209 EUR

Max. Einzelförderung: 5.000 EUR

 

Betrieblich

Durchschnittliche Förderung: 35.577 EUR

höchste Einzelförderung: 858.097 EUR

 

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

In der Energiestrategie für Österreich wurde ein großes Sanierungsprogramm vorgeschlagen.  

 

Zum jetzigen Zeitpunkt kann bereits gesagt werden, dass die thermische Sanierung von gewerblichen Bauten weiterhin einen wichtigen Schwerpunkt in der reformierten Umweltförderung im Inland bildet, sodass Förderansuchen von Unternehmen weiterhin gefördert werden können. Für die gesamte Umweltförderung im Inland steht seit der letzten UFG-Novelle im Vorjahr ein gesetzlicher Zusicherungsrahmen auf 5 Jahre mit jeweils 90,238 Mio. EUR zur Verfügung. Mit dieser Festlegung konnte der hohe Zusagerahmen aus den Vorjahren trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen beibehalten werden.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die Zahlen ergaben sich aus ersten Grobabschätzungen, was mit dem geplanten Fördervolumen aus damaliger Sicht potenziell erreicht werden könnte.

 

Aufgrund der vorliegenden Zahlen per 31.12.2009 beläuft sich die gesamte CO2-Einsparung auf rd. 3,3 Mio. Tonnen.

Auf Basis der im Rahmen der WIFO-Evaluierung untersuchten Maßnahmen im Bereich der privaten Haushalte konnte im Durchschnitt aller Förderungsfälle eine Reduktion des Heizwärmebedarfs von rund 46% erreicht werden, was einer Energiemenge von rund 13.000 kWh entspricht. Wird diese Energiemenge mit aktuellen Endverbrauchspreisen für Erdgas und Heizöl bewertet, ergibt sich eine jährliche Einsparung an Energiekosten für Heizzwecke für jeden Haushalt in der Größenordnung von 848 € (Erdgas) bis 960 € (Heizöl).

 

 

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Mit einem umfassenden Sanierungsprogramm bis 2020 ist die Erreichung dieser Rate möglich. Der gesamte Mix der Maßnahmen zur Erreichung des EU-Zieles 20-20-20 ist in der Energiestrategie für Österreich dokumentiert.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Es wurde davon ausgegangen, dass Gebäude, die nach dieser Frist gebaut wurden, weitgehend bereits einen modernen energetischen Standard aufweisen.