6106/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0039-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 


Wien, am     . September 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Glaser und KollegInnen haben am 9. Juli 2010 unter der Nr. 6087/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Sicherung von Eisenbahnübergängen im Burgenland gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3, 5 und 6:

Ø  Bei Punkt 4 in 4965/AB geben Sie an, dass 2009 im Burgenland zwei Eisenbahn- kreuzungen im Streckennetz der ÖBB und eine auf einer Privatbahnstrecke
aufgelassen wurden.

a) Wo genau (Bahnstrecke/Straße/Gemeindegebiet) liegen jeweils diese ehemaligen     

    Kreuzungen?

b) Durch welche Maßnahmen im Einzelnen konnten diese drei Auflassungen jeweils erzielt  

                werden?

Ø  Bei Punkt 5 in 4965/AB geben Sie an, dass 2009 im Burgenland 39 an
Eisenbahnkreuzungen im Streckennetz der ÖBB und an zwei Eisenbahnkreuzungen im Privatbahnnetz Sicherungsanlagen errichtet wurden.

a) Wo genau (Bahnstrecke/Straße/Gemeindegebiet) liegen diese 41 Kreuzungen?

            b) Welche Sicherungsmaßnahmen im Einzelnen wurden an diesen Kreuzungen jeweils    

                vorgenommen?

Ø  Bei Punkt 7 in 4965/AB geben Sie an, dass 2008 im Burgenland vier Eisenbahnkreu-zungen im Streckennetz der ÖBB aufgelassen und zwei auf Privatbahnstrecken technisch gesichert wurden.

a) Wo genau (Bahnstrecke/Straße/Gemeindegebiet) liegen jeweils diese sechs
      ehemaligen bzw. bestehenden Kreuzungen?

      b)  Durch welche Maßnahmen im Einzelnen konnten die Auflassungen jeweils erzielt

           werden?

Ø  Bei Punkt 9 in 4965/AB geben Sie an, dass 2010 bzw. 2011 im Burgenland seitens der ÖBB ein Eisenbahnübergang neu errichtet und eine Eisenbahnkreuzung aufgelassen werden soll sowie von privater Betreiberseite neun Eisenbahnkreuzungen technisch gesichert werden sollen. Welche Kreuzungen im Einzelnen sind das, und wo genau liegen sie (Bahnstrecke/Straße/Gemeindegebiet)?

Ø  Bei Punkt 13 in 4965/AB sind sie nicht auf die Frage eingegangen, wann die Sicherungsarbeiten auf der von den Südburgenländischen Lokalbahnen betriebenen Strecke Oberwart - Großpetersdorf beginnen werden.

a) Hat sich an Ihrem Kenntnisstand seit 4965/AB etwas geändert?

      b) Wann werden die Sicherungsarbeiten beginnen? Wie lange werden sie dauern?

   c) Handelt es sich bei den acht von Ihnen genannten Kreuzungen, an denen      

       Lichtzeichenanlagen angebracht werden sollen, um alle Kreuzungen entlang dieser

       Strecke, an denen Sicherungsbedarf besteht?

            d) Wenn nein: An wie vielen Kreuzungen besteht zusätzlicher Sicherungsbedarf, und

                wo genau befinden sich diese?

 

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

 

Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

 

Zu  Frage  4:

Ø  Im Mai 2010 hat sich am Bahnübergang bei der Alten Molkerei in Oberwart erneut ein schwerer Unfall ereignet. Ein Todesopfer war zu beklagen. Bei Punkt 8 in 4965/AB geben Sie an, dass Ihnen keine Vorschläge oder Anregungen von burgenländischen Gemeinden oder sonstigen burgenländischen Gebietskörperschaften über ungenügend geregelte Bahnübergänge im ÖBB-Streckennetz vorliegen.

a) Hat sich seit dem tödlichen Unfall im Mai in Oberwart daran etwas geändert?

   b) Ist Ihnen bekannt, ob an dieser Kreuzung in Oberwart zusätzliche  

       Sicherungsmaßnahmen überlegt bzw. vorbereitet werden?

      c) Ist Ihnen bekannt, dass die ÖBB seit zwei Jahren gegenüber der burgenländischen

          Verkehrsplanung versprechen, ein Sicherungskonzept für diese Kreuzung vorzulegen?

      d) Was werden Sie unternehmen, wenn die ÖBB dieses Sicherungskonzept nicht

          vorlegen?

 

 

Wie mir die ÖBB mitteilen, sind alle Eisenbahnkreuzungen im Netz der ÖBB technisch oder nicht technisch gesichert und werden diese regelmäßig durch Fachleute der ÖBB auf den bescheidgemäßen Zustand hin überprüft. Zudem erfolgen auch Überprüfungen durch das Land als zuständige Eisenbahnbehörde.

 

Die von Ihnen angeführte Eisenbahnkreuzung wurde – wie mir die ÖBB mitteilen - sowohl im Juni 2008, als auch im März 2009 durch das Land Burgenland als zuständige Eisenbahnbehörde überprüft, wobei festgestellt wurde, „dass die Sicherung gem. §§ 4 und 6 EKVO 1961 weiterhin beibehalten werden kann“. Nach dem Unfall im Mai 2010 wurde nach Auskunft der ÖBB von der ÖBB-Infrastruktur AG neuerlich eine Überprüfung beantragt.

 

Wie mir die ÖBB-Infrastruktur AG versichern, wird weiterhin eine einvernehmliche Lösung angestrebt, wofür bereits entsprechende Initiativen für die Fortsetzung der Gespräche mit dem Land Burgenland und der Stadtgemeinde Oberwart ergriffen wurden.