6107/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0040-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 


Wien, am     . August 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser und FreundInnen haben am 9. Juli 2010 unter der Nr. 6096/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ÖBB-Spekulations-Skandal und Finanzvermittler gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7 sowie 8 a und b:

Ø  Wie ist der Name des auf den Seiten 30 und 55 des RH-Berichts über das ÖBB-Spekulationsfiasko erwähnten „Finanzvermittlers"?

Ø Wurde der Kontakt mit diesem Finanzvermittler von diesem oder von ÖBB-Seite

     hergestellt?

Ø Wer waren die Akteure bei den ÖBB, die den Kontakt herstellten bzw. in der Folge als

     Ansprechpersonen dienten?

Ø Welche Summe(n) hat der Finanzvermittler

*  auf Veranlassung wessen

*  wann

für seine Dienste erhalten, die ja immerhin zu Vorstandsbeschlüssen im ÖBB-Konzern führten?

Ø Welche   konkreten   Gegenleistungen   über   die   im   RH-Bericht   erwähnte „allgemeine Präsentationsunterlage" zum „nicht eindeutig bestimmbaren und z.T. auch wider-sprüchlichen" Produktvorschlag hinaus standen diesen Zahlungen gegenüber?

Ø Können Sie ausschließen, dass aus diesen Mitteln Kickback-Zahlungen an Beteiligte oder Parteienfinanzierung erfolgt sind? Wenn ja: auf welcher Grundlage? Wenn nein: Warum nicht?

Ø Was haben Ihnen Ihre VertreterInnen in den ÖBB-Aufsichtsräten zu diesem Teil des Spekulations-Skandals wann im Einzelnen berichtet?

Ø Welche weiteren Geschäftsbeziehungen a) der ÖBB (Holding sowie Teil- und Tochter-Unternehmen) b) der ASFINAG, c) des BMVIT selbst bestanden oder bestehen in den Jahren a) 2000-2006, b) 2007-heute mit diesem „Finanzvermittler"? Wir ersuchen um Auflistung im Einzelnen mit Auftragsbezeichnungen, bezahlten Summen etc.

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

 

Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Auch darf ich festhalten, dass schon im Zuge der Rechnungshof-Prüfung der "Finanztransaktionen der Österreichischen Bundesbahnen-Holding AG und einzelner Konzerngesellschaften mit der Deutschen Bank AG" seitens des bmvit darauf hingewiesen wurde, dass sich die im RH-Bericht enthaltenen Empfehlungen ausschließlich an die ÖBB-Holding AG, die ÖBB-Infrastruktur Bau AG (nunmehr ÖBB-Infrastruktur AG), die ÖBB-Personenverkehr AG und die Rail Cargo Austria AG richten und in diesem Zusammenhang auch auf die Zuständigkeit der Organe der diesbezüglichen Aktiengesellschaften verwiesen.

 

 

Zu Frage 8 c:

Ø Welche weiteren Geschäftsbeziehungen des BMVIT selbst bestanden oder bestehen in den Jahren a) 2000-2006, b) 2007-heute mit diesem „Finanzvermittler"? Wir ersuchen um Auflistung im Einzelnen mit Auftragsbezeichnungen, bezahlten Summen etc.

 

 

Es sind keine Geschäftsbeziehungen zwischen dem bmvit und dem im Rechnungshof-Bericht namentlich nicht genannten Finanzvermittler bekannt.