6108/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . September 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Widmann und KollegInnen haben am 9. Juli 2010 unter der Nr. 6114/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Konsequenzen aus dem Forschungsbericht 2010 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Absolut gesehen wird im Jahr 2010 gemäß Forschungsbericht eine F&E-Quote Österreichs von 2,76 % des BIP prognostiziert. Wird diese auch tatsächlich einhalten können und wie wollen Sie die im Regierungsübereinkommen angestrebten 3% erreichen?
Inwieweit die prognostizierte F&E-Quote letztlich zutrifft, hängt vor allem von den tatsächlich getätigten Forschungsaktivitäten des Unternehmenssektors sowie von der BIP-Entwicklung ab. Während die direkte Förderung aus dem Bundesbudget und den Länderbudgets mit relativ hoher Sicherheit prognostiziert werden kann, sind die konjunkturabhängigen Teile der Forschungsquote deutlich unsicherer, zumal darunter auch ausländische Unternehmen mit Forschungsaktivitäten in Österreich fallen. In den letzten Jahren haben sich die Schätzungen mit einer ungefähren Bandbreite von plus/minus 4 bis 5 Hundertstel-Prozentpunkten als zutreffend erwiesen. Für das laufende Jahr 2010 kann man aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit größeren Abweichungen von der Prognoseschätzung rechnen.
Zu Frage 2:
Ø Wann soll Österreich von der Gruppe der „Innovation Followers" zur Gruppe der „Innovation Leaders" aufsteigen?
Österreich ist bereits jetzt in einigen Bereichen technologisch führend, in anderen Bereichen wird es wegen gegebener Größenbeschränkungen ratsam bleiben, eine Innovation Follower-Strategie zu verfolgen.
Zu Frage 3:
Ø Welche Maßnahmen setzen Sie im Rahmen Ihres Ressorts um die Schwächen im Bereich der Humanressourcen, insbesondere bei den technisch naturwissenschaftlichen Akademikerinnen zu beseitigen?
Mit September 2010 bündelt das BMVIT seine bestehenden erfolgreichen Programme brainpower austria, FEMtech, generation innovation, Young Experts und weitere Humanressourcen-Aktivitäten zu einem bedarfsgerechten Förderangebot für die FTI-Community. Eine verbesserte Aufgabenteilung zwischen BMVIT und FFG garantieren eine vereinfachte Verwaltung der zur Verfügung stehenden Instrumente, und die Umsetzung der Querschnittsmaterie in allen Förderungsschwerpunkten des BMVIT.
Mit dem neuen Maßnahmenpaket setzen wir Schritte, um die Neugierde an der Forschung zu wecken, sie im Laufe des Bildungsweges weiter zu schüren, um am Ende motivierte und interessierte ForscherInnen am FTI-Arbeitsmarkt zu haben.
Mit seinem neuen Paket fokussiert das BMVIT seine Anstrengungen auf drei strategische Interventionsfelder: Nachwuchs gewinnen, ForscherInnen fördern, gleiche Chancen ermöglichen.
Nachwuchs gewinnen:
Kinder und junge Menschen sollen für Forschung begeistert und Neugier
darauf geweckt werden. Gleichzeitig erhalten FTI-Unternehmen Anreize, um
Nachwuchsförderungs-Aktivitäten zu setzen.
ForscherInnen fördern: Junge Frauen und Männer sollen bei
ihrem Karrierestart in die Forschung unterstützt werden.
Gleiche Chancen: Zentraler Aspekt des Humanressourcenpakets ist die
Sicherstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern. Frauen sollen
in der Forschung die gleichen Karrierechancen vorfinden, wie Männer.
Zur Umsetzung gleicher Chancen für Frauen und Männer wird die FFG ab der Beiratssitzung im Oktober 2010 Gender-Aspekte in ihren Bewertungskatalog für Projektanträge aufnehmen. Den Beginn machen die Basisprogramme, sie umfassen rund 1.200 Projekte. Damit soll eine möglichst hohe Reichweite in der Umsetzung gendergerechter Maßnahmen erreicht werden. Die eingeforderten Gender-Kriterien betreffen den Gegenstand der Projekte und ihre Folgewirkung, die Zusammensetzung der Forschungsteams sowie die Arbeitsbedingungen bei den Antragsstellern. 2011 werden weitere FFG-Bereiche genderrelevante Kriterien im Rahmen der Projektevaluierungen berücksichtigen.
Seit Ende August gibt es eine Online Jobbörse für den FTI-Arbeitsmarkt mit kostenlosem und freiem Zugang. Die Jobbörse ist über die Websites von BMVIT (www.bmvit.gv.at) und FFG (www.ffg.at) zugänglich. Die neue Jobbbörse steht Studierenden und NachwuchsforscherInnen offen, bietet Stellen im weiteren Innovationsbereich, stellt Praktika, Diplomarbeits- und Dissertationsmöglichkeiten online, und bietet Filterungsmöglichkeiten nach englischsprachigen Stellenausschreibungen und - als Erleichterung für WiedereinsteigerInnen nach der Karenz - auch Teilzeitstellen. Zuletzt bot die Jobbörse über 600 Stellen im FTI-Bereich.
Neben den bewährten Praktika für SchülerInnen in Forschungseinrichtungen und FTI-Unternehmen fördert das BMVIT ab 2011 auch Praktikumsplätze für Studierende und junge NachwuchsforscherInnen. Ihnen soll damit die Mitarbeit an Forschungsprojekten und so die ersten Gehversuche in der Forschung ermöglicht werden. Für SchülerInnen wird es weiterhin über 1.000 Praktikumsplätze jährlich geben.
Zu den Fragen 4 bis 8:
Ø Wie viele Firmen haben ihre Produktkapazitäten in den Jahren 2007, 2008, und 2009 ins Ausland verlagert die vorher österreichische Forschungsfinanzierungsmodelle in Anspruch genommen haben und wie viele Arbeitsplätze gingen dadurch verloren?
Ø Welche Maßnahmen setzen Sie in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz um hoch qualifizierten ausländischen Zuwanderungswilligen gegenüber schlecht ausgebildeten Zuwanderungswilligen bevorzugt den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
Ø Der Staat kann bei der Vergabe von Aufträgen als „fordernder Nachfrager" auftreten wenn er für die Erfüllung seiner Aufgaben bestimmte Projekte benötigt, und damit Vergaben im Inland bevorzugen. Wie lässt sich ein „Forderndes Nachfragen" definieren wenn man praktisch alles EU-weit ausschreiben muss?
Ø Wie viele dieser „fordernden Nachfragen" gab es in den Jahren 2007, 2008 und 2009 in Ihrem Ressort und nennen Sie bitte ein Beispiel?
Ø Vor allem die Erhöhung der Anzahl forschender Unternehmen zeigt, dass sich die Forschungsbasis der österreichischen Wirtschaft in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet hat, den Großteil der Forschungsprämie teilen sich jedoch die größten Unternehmen. Soll die Forschungsprämie jetzt zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen gestaffelt werden, wenn ja wann, wenn nein warum nicht?
Unter der im Forschungs- und Technologiebericht genannten „fordernden Nachfrage“ ist kein exakt abgrenzbarer, vergaberechtlicher Terminus zu verstehen. Vielmehr ist anzustreben, in der öffentlichen Vergabepraxis innovative Lösungen zu bevorzugen. Dadurch sollte ein zusätzlicher Anreiz für österreichische Unternehmen entstehen, in Forschung und Innovation zu investieren, um bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge konkurrenzfähiger zu sein.
Die Diskussion zur zukünftigen Gestaltung der steuerlichen Forschungsförderung im Rahmen der Ausarbeitung der FTI-Strategie der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 9:
Ø Die in Österreich durchgeführten Evaluationen im Forschungsbereich dienen derzeit eher nur zur Absicherung bestehender Projekte - egal welcher Qualität sie tatsächlich haben. Was wollen Sie hier in Ihrem Ressort ändern, um zu einer objektiven Qualitätsbeurteilung der Forschungsprojekte zu gelangen was auch zur Folge haben kann, dass eben nicht immer alle Projekte weiterfinanziert werden können?
Evaluierungen von Forschungsförderungsprogrammen und Projekten dienen in meinem Haus als objektive Grundlage für Entscheidungen über die Fortsetzung, Modifikation oder Beendigung von Programmen und Projekten. So sind etwa im COMET Kompetenzzentrenprogramm Evaluierungen mit Einbindung internationaler Expert/innengruppen nach einem genau vorgegebenen Verfahren entscheidend für die Fortsetzung oder Beendigung von Kompetenzzentren.
Nicht zuletzt aufgrund der vom bmvit initiierten „Plattform Forschungs- und Technologieevaluierung“ (siehe: http://www.fteval.at/cms/de/home.html?srcId= ) gilt die österreichische Evaluierungskultur im FTI-Bereich europaweit als vorbildlich.
Zu Frage 10:
Ø Warum werden Selbst-Evaluationen im Bereich der Innovationspolitik nicht öffentlich zugänglich gemacht?
Selbstevaluationen stellen kein vom bmvit eingesetztes Instrumentarium dar. Sollten vom bmvit finanzierte Forschungseinrichtungen dennoch darauf zurückgreifen, liegt die Veröffentlichung in deren Ermessen.
Zu den Fragen 11 bis 12:
Ø Trotz eines steigenden Bedarfs an Rechenschaftslegung und Rechtfertigung in Bezug auf verwendete Mittel, gibt es relativ wenige Evaluationen und Wirkungsanalysen, die einen bewertenden Charakter aufweisen und Auskunft über die Qualität von Forschungsergebnissen, mittelfristige ökonomische Wirkungen und langfristige sozioökonomische Wirkungen geben. Wollen Sie hier eine Änderung herbeiführen, wenn ja bis wann und in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
Ø Planen Sie in Ihrem Ressort in Auftrag gegebene Evaluationen mit der Verpflichtung „die Wirkungsentfaltung der getroffenen Maßnahmen darzustellen" zu versehen, wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?
Die Bewertung der evaluierten Maßnahme ist Bestandteil jedes Evaluationsauftrages. Dazu gehört gegebenenfalls auch eine Wirkungsanalyse, wie sie etwa auch im Rahmen der Systemevaluierung der Forschungsförderung durchgeführt wurde. Künftig bilden die Regelungen des BHG 2013 den Rahmen für die Evaluierung und Wirkungsüberprüfung.