6115/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
|
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am . September 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 9. Juli 2010 unter der Nr. 6198/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ski- und Snowboardunfälle 2009/2010 – Sicherheit auf Skipisten“ gerichtet.
Wie in Ihrer Anfrage in der Präambel ausgeführt, ergehen - da es sich bei den gestellten Fragen um eine Querschnittsmaterie handelt - gleichlautende Fragen an mehrere Ressorts. Die in meinen Zuständigkeitsbereich (Seilbahnanlagen gemäß Seilbahngesetz) fallenden Fragen 33, 34, 35, 36, und 44 beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 33:
Ø Wie viele Wintersportlerinnen haben sich in der Wintersaison 2009/2010 bei Seilbahn oder Liftunfällen verletzt?
Wie viele wurden dabei getötet?
Wie viele Unfälle gab es in dieser Saison (Aufschlüsselung wenn möglich nach
Bundesländern)?
In der Wintersaison 2009/2010 (Zeitraum 21.12.2009 bis 31.3.2010) wurden bei Seilbahnunfällen in Österreich gemäß der vom bmvit zusammengestellten Unfallstatistik insgesamt 194 Personen verletzt, davon 34 Schwerverletzte zu verzeichnen. Den meisten Unfällen lag ein Fehlverhalten der Fahrgäste zugrunde.
Je nach Vollziehungskompetenz (bmvit bzw. Landeshauptmann/-frau) stellt sich die Unfallstatistik für Seilbahnen bzw. Schlepplifte gemäß Meldungen im Detail wie folgt dar:
bmvit:
System |
Leichtverletzte |
Schwerverletzte |
Tote |
Zweiseilumlaufbahnen |
1 |
- |
- |
Einseilumlaufbahnen |
2 |
- |
- |
Standseilbahnen |
1 |
- |
- |
Summe |
4 |
0 |
0 |
Landeshauptmann/-frau je Bundesland:
Bundesland |
Bahnen |
Leicht- verletzte |
Schwer- verletzte |
Tote |
Insgesamt |
Gesamtsumme |
Kärnten |
öff.Seilbahnen*) |
1 |
1 |
0 |
2 |
10 |
Schlepplifte **) |
5 |
3 |
0 |
8 |
||
N.Ö. |
öff. Seilbahnen |
1 |
- |
0 |
1 |
1 |
Schlepplifte |
- |
- |
0 |
- |
||
O.Ö. |
öff. Seilbahnen |
1 |
- |
0 |
1 |
2 |
Schlepplifte |
1 |
- |
0 |
1 |
||
Salzburg |
öff. Seilbahnen |
18 |
3 |
0 |
21 |
45 |
Schlepplifte |
21 |
3 |
0 |
24 |
||
Stmk. |
öff. Seilbahnen |
4 |
- |
0 |
4 |
5 |
Schlepplifte |
1 |
- |
0 |
1 |
||
Tirol |
öff. Seilbahnen |
57 |
18 |
0 |
75 |
107 |
Schlepplifte |
27 |
5 |
0 |
32 |
||
Vorarlberg |
öff. Seilbahnen |
15 |
1 |
0 |
16 |
20 |
Schlepplifte |
4 |
- |
0 |
4 |
||
Summe |
|
156 |
34 |
0 |
- - - - - |
190 |
*) fixgeklemmte Sessellifte und kuppelbare Sesselbahnen
**) Schlepplifte
Die Daten beruhen auf den in der Betriebsvorschrift verpflichtend vorgeschriebenen unverzüglichen Unfallmeldungen der Seilbahnunternehmen an die jeweils zuständige Seilbahnbehörde (bmvit oder Landeshauptmann/-frau).
In der Darstellung der Anzahl der Verletzten sind auch jene Personen enthalten, die erst beim Verlassen der Ausstiegsstelle (d.h. in nicht unmittelbarer Nähe der betreffenden Seilbahn) zu Sturz kamen und sich dabei leicht oder schwer verletzt haben.
Zu den Fragen 34 und 35:
Ø In wie vielen Fällen wurden in diesem Jahr aufgrund von Seilbahn-
oder Liftunfällen
gerichtliche Strafanzeigen (z.B. wegen
Körperverletzung) erstattet (Aufschlüsselung nach Bezirks- und
Landesgerichte)?
Ø Wie wurden diese gerichtlichen Strafanzeigen erledigt?
In wie vielen Fällen wurden die Anzeigen zurückgelegt oder diversionelle
Maßnahmen vorgenommen?
In wie vielen Fällen wurden die Strafverfahren eingestellt?
In wie vielen Fällen kam es zu einem Freispruch?
In wie vielen Fällen kam es zu einer strafgerichtlichen Verurteilung?
(Jeweils Aufschlüsselung wenn möglich nach Bezirks- und Landesgerichte)
Gerichtliche Strafanzeigen im Zusammenhang mit Seilbahnunfällen werden nur in wenigen Einzelfällen an die Seilbahnbehörde zur Kenntnis weitergeleitet. Da keine Zuständigkeit der Seilbahnbehörde für eine Strafverfolgung gegeben ist bzw. kein Anspruch auf vollständige Meldung von Strafanzeigen und deren Verlauf an das bmvit gegeben ist, verfügt das bmvit über keine Informationen dieser Art.
Zu den Fragen 36 und 44:
Ø Welche konkreten Maßnahmen müssen aus Sicht des Ressorts von Seilbahn- und Liftunternehmen ergriffen werden, um „Liftunfälle" zu verhindern?
Ø Welche Maßnahmen können Sie in Ihrem Kompetenzbereich ergreifen, um die Sicherheit auf Österreichs Skipisten zu erhöhen und ein erhöhtes Sicherheitsbewusstsein unter den Wintersportlerinnen zu schaffen?
Welche konkreten Beiträge erwarten Sie sich dazu von den einzelnen Skigebieten
(Tourismusverbände), Pistenbetreibern, Skiliftbetreibern, dem Sportartikelhandel
sowie sonstigen öffentlichen und privaten Einrichtungen?
Es ist mein Bestreben, als für Seilbahnanlagen zuständige Behörde im Rahmen der Genehmigung der Bestimmungen der Betriebsvorschrift der Seilbahnen sicherheitserhaltende und –fördernde Bestimmungen zu forcieren.
Für eine Vermeidung von Seilbahnunfällen ist daher von besonderer Bedeutung, dass die Bestimmungen der Betriebsvorschrift von den Betriebsbediensteten genauestens eingehalten werden. Als qualitätssichernde Maßnahme hat der dafür verantwortliche Betriebsleiter regelmäßig Personalschulungen abzuhalten.
Zudem sind sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von den Unternehmen entsprechend den Bedienungsanleitungen der Hersteller vollständig durchzuführen.