6129/AB XXIV. GP
Eingelangt am
09.09.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 9. Juli 2010 unter der Zahl 6091/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “FSB Resident in Wien“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Grundsätzlich erfolgt eine internationale polizeiliche Kooperation und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen inländischen Sicherheitsbehörden einerseits und ausländischen Sicherheitsbehörden und Sicherheitsorganisationen andererseits in den Bereichen der Sicherheits-, der Kriminal- und der Fremdenpolizei sowie des Passwesens und der Grenzkontrolle auf der Grundlage des Polizeikooperationsgesetzes. Umfasst ist dabei auch jede Art der wechselseitigen Hilfeleistung zwischen in- und ausländischen Sicherheitsbehörden zur Aufgabenerfüllung. Die gesetzliche Grundlage stellt den Rahmen für die Gestaltung der Zusammenarbeit dar. Die Zuständigkeit zur Leistung von Amtshilfe unterliegt dem Bundesministerium für Inneres.
Zu den Fragen 5 und 6:
Derzeit sind zwei FSB-Offiziere an der russischen Botschaft akkreditiert und dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung als solche deklariert. Beide Personen genießen diplomatischen Status.