613/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMG-11001/0018-I/5/2009

Wien, am    10. März 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 809/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Bis zum Stichtag 15.2.2009 waren Kosten in Höhe von € 11.233,20 angefallen. Eine detaillierte Aufschlüsselung kann nicht erfolgen, da eine Zurordnung der in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten in der Hausdruckerei mit einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden wäre.


Frage 2:

Zu ändern sind e-mail-Adressen, die Ressort-Homepage sowie diverse Schilder, Briefpapier und Stempel, weiters muss eine Anpassung des Corporate Designs in diversen Musterdokumenten und Vorlagen erfolgen.

 

Fragen 3 und 4:

Die Kosten werden aus dem Ressortbudget getragen.

 

Fragen 5 bis 7:
Unterlagen bzw. Büroartikel, bei denen das Logo von nebensächlicher Bedeutung ist, werden weiterhin verwendet. Wo es sich jedoch um Gegenstände bzw. Materialien handelt, bei denen die genaue Bezeichnung wichtig ist, wie Briefpapier, Kuverts, Stempel u. ä., und deren einheitlichem Erscheinungsbild auch für die Vermittlung von Informationen wesentliche Bedeutung zukommt, ist eine Weiterverwendung nicht möglich.

Der Wert der Altbestände ist nicht bezifferbar.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Alois Stöger diplômé

Bundesminister