613/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.03.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0018-I/5/2009
Wien, am 10. März 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 809/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Bis zum Stichtag 15.2.2009 waren Kosten in Höhe von € 11.233,20 angefallen. Eine detaillierte Aufschlüsselung kann nicht erfolgen, da eine Zurordnung der in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten in der Hausdruckerei mit einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Frage 2:
Zu ändern sind e-mail-Adressen, die Ressort-Homepage sowie diverse Schilder, Briefpapier und Stempel, weiters muss eine Anpassung des Corporate Designs in diversen Musterdokumenten und Vorlagen erfolgen.
Fragen 3 und 4:
Die Kosten werden aus dem Ressortbudget getragen.
Fragen
5 bis 7:
Unterlagen
bzw. Büroartikel, bei denen das Logo von nebensächlicher Bedeutung
ist, werden weiterhin verwendet. Wo es sich jedoch um Gegenstände bzw.
Materialien handelt, bei denen die genaue Bezeichnung wichtig ist, wie
Briefpapier, Kuverts, Stempel u. ä., und deren einheitlichem
Erscheinungsbild auch für die Vermittlung von Informationen wesentliche
Bedeutung zukommt, ist eine Weiterverwendung nicht möglich.
Der Wert der Altbestände ist nicht bezifferbar.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Stöger diplômé
Bundesminister