6130/AB XXIV. GP
Eingelangt am
09.09.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 9. Juli 2010 unter der Zahl 6094/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Neonazis von Alpen-Donau Website und Forum“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 4 und 5:
Die Ermittlungen wurden von den Sicherheitsbehörden auf Grund eigener dienstlicher Wahrnehmungen im April 2009 eingeleitet. Parallel dazu erfolgten die ersten Hinweise zu den genannten Internetauftritten ab dem 13. Mai 2009 an die Internetmeldestelle des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 3:
Zuständige Dienststellen sind das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und die Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Von einer Nennung der Sachbearbeiter muss aus datenschutzrechtlichen und ermittlungstechnischen Gründen Abstand genommen werden.
Zu Frage 6:
Die Aktenzahl lautet: BVT-2-EX/1010/2009.
Zu Frage 7:
Es wird wegen Straftaten nach dem Verbotsgesetz sowie wegen gefährlicher Drohung und Verhetzung ermittelt.
Zu den Fragen 8 und 9:
Es wurden an die Staatsanwaltschaften Wien, Graz, Feldkirch, Wr. Neustadt und Klagenfurt Berichte übermittelt.
Zu Frage 10:
Am 23. April 2009 wurde erstmals ein Bericht an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt, danach folgten Berichte am 17. Juni 2009, am 8. Juli 2009 (2 Anlassberichte), am 9. Juli 2009, am 13. Juli 2009 (3 Anlassberichte) und am 27. Oktober 2009. An die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt wurde am 4. Mai 2009 ein Bericht übermittelt. Am 4. September 2009 wurde ein Bericht an die Staatsanwaltschaft Feldkirch und am 18. September 2009 wurde ein Bericht an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt übermittelt. Zu einer von einer Privatperson erstatteten Anzeige wurde am 9. Juni 2010 ein Bericht an die Staatsanwaltschaft Graz übermittelt.
Zu Frage 11:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 12 bis 27, 29 bis 76 sowie 79 bis 83:
Diese Fragen betreffen einen Sachverhalt, der Gegenstand eines laufenden Verfahrens ist. Auf Grund der Gerichtsanhängigkeit, der Nichtöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens, der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit sowie auch aus kriminaltaktischen und datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Zu Frage 28:
Nein.
Zu den Fragen 77 und 78:
Nein.
Zu den Fragen 84 bis 88:
Es liegen keine Informationen über Wehrsportübungen in Österreich seit dem Jahr 2000 und über eine Teilnahme österreichischer Aktivisten bei Wehrsportübungen im Ausland vor.