6132/AB XXIV. GP
Eingelangt am
09.09.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2010 unter der Zahl 6104/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Gewaltandrohungen gegen einen koptischen Gelehrten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Dem Bundesministerium für Inneres lagen entsprechende Informationen vor.
Zu Frage 4:
Die Organisatoren des Besuchs haben das Bundesministerium für Inneres über das Programm und die internationalen Drohungen informiert.
Zu Frage 5:
Es wurden verstärkte Sicherheitsmaßnahmen für Personen mit hohem Gefährdungsgrad, wie Personenschutz, Logissicherung sowie ein Veranstaltungsschutz an allen Veranstaltungsorten veranlasst.
Zu Frage 6:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.
Zu den Fragen 7 und 8:
Es wurden die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Für dienstrechtliche Konsequenzen besteht daher kein Anlass.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Es waren keine konkreten Drohungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung bekannt und wurden vom Veranstalter auch nicht mitgeteilt.