6132/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

                                                                          

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2010 unter der Zahl 6104/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Gewaltandrohungen gegen einen koptischen Gelehrten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Dem Bundesministerium für Inneres lagen entsprechende Informationen vor.

 

Zu Frage 4:

Die Organisatoren des Besuchs haben das Bundesministerium für Inneres über das Programm und die internationalen Drohungen informiert.

 

Zu Frage 5:

Es wurden verstärkte Sicherheitsmaßnahmen für Personen mit hohem Gefährdungsgrad, wie Personenschutz, Logissicherung sowie ein Veranstaltungsschutz an allen Veranstaltungsorten veranlasst.

 

Zu Frage 6:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Es wurden die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Für dienstrechtliche Konsequenzen besteht daher kein Anlass.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Es waren keine konkreten Drohungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung bekannt und wurden vom Veranstalter auch nicht mitgeteilt.