6134/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Die Abgeordnete zum Nationalrat Korun, Freundinnen und Freunde haben am 9. Juli 2010 unter der Zahl 6106/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schubhaftzahlen in den Jahren 2007, 2008, 2009 bis Juli 2010“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die primär durch die Polizeiamts- bzw. Honorarärzte durchgeführte ärztliche Versorgung in den Polizeianhaltezentren ist auf einem hohen Niveau gewährleistet.
Zu Frage 2:
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Jahr |
Anzahl |
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2007 |
6.960 |
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2008 |
5.398 |
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2009 |
5.996 |
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2010 (Jänner bis Juli) |
3.666 |
In der Regel beträgt die durchschnittliche Anhaltedauer zwischen 20 und 30 Tage.
Zu Frage 3:
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Jahr |
Anzahl |
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2007 |
779 |
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2008 |
331 |
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2009 |
320 |
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2010 (Jänner bis März) |
126 |
Zu Frage 4:
Ein Tag in Schubhaft kann mit rund € 100,- bis 120,- (je nach Aufwand - z.B. medizinische Betreuung, Dolmetscherleistungen etc.) beziffert werden. Dies ist für alle Polizeianhaltezentren annähernd gleich.
Zu Frage 5:
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Jahr |
Anzahl |
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2007 |
1.158 |
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2008 |
1.809 |
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2009 |
1.877 |
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2010 (Jänner bis März) |
381 |
Zu Frage 6:
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Jahr |
Anzahl |
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2007 |
19 |
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2008 |
37 |
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2009 |
50 |
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2010 (Jänner bis Juli) |
29 |
Diese Abschiebungen gingen in folgende Herkunftsländer:
Nigeria, Gambia, Kamerun, Mongolei, Kosovo, Albanien, Georgien, Armenien
Zu Frage 7:
Personen, die nicht im Besitz eines gültigen Reisedokuments sind, werden bei Sammelabschiebungen nur dann abgeschoben, wenn von der Botschaft des jeweiligen Heimatstaates zuvor in Form eines Heimreisezertifikates bestätigt wurde, dass die jeweilige Person ein Staatsangehöriger dieses Staates ist.
Zu Frage 8:
Vom Bundesasylamt bzw. Asylgerichtshof wird in jedem Einzelfall geprüft, ob eine Ausweisung in das Heimatland zulässig ist oder ob ein Refoulementhindernis besteht (§ 3, 8 AsylG 2005 bzw. § 7, 8 AsylG 1997). Falls keine neuen Tatsachen vorliegen, sind die Fremdenpolizeibehörden an diese Entscheidungen gebunden. Im Falle neuer Tatsachen sind diese von den Fremdenpolizeibehörden von Amts wegen zu berücksichtigen.
Zu Frage 9:
Im Jahr 2009 betrugen die durchschnittlichen Kosten für Flug-Charter-Abschiebungen € 1.498,- pro Person, für Bus-Charter-Abschiebungen € 388,- pro Person.
Zu den Fragen 10 und 11:
Aufzeichnungen über die gesamten Kosten des Fremdenwesens wie Kosten der fremdenpolizeilichen Verfahren, Schubhaftkosten, Schubkosten sowie administrative Begleitkosten, die der Republik Österreich im Zusammenhang mit der Abschiebung von Fremden entstehen, werden nicht geführt.
Insgesamt wurden vom Bundesministerium für Inneres im Jahr 2009 unter den Ansätzen 1/11538 und 1/11708 im Bereich Fremdenwesen ca. € 3,4 Mio. aufgewendet.