6135/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen haben am                   9. Juli 2010 unter der Zahl 6107/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „fehlende Mittel und Zuständigkeiten bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Integration“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 9, 11 bis 13, 16 und 18 bis 21:

Die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans für Integration sowie die federführende Koordination seiner Umsetzung im Auftrag der Bundesregierung bilden einen Schwerpunkt der Arbeiten des Bundesministeriums für Inneres in der gegenwärtigen Gesetzgebungsperiode. Zur professionellen Begleitung und erfolgreichen Implementierung integrationspolitischer Maßnahmen sind neue Integrationsstrukturen geschaffen worden, die einen Expertenrat und einen Integrationsbeirat umfassen.

Der Integrationsbeirat wurde als umfassendes Vernetzungsgremium eingerichtet, da die Bemühungen aller Verantwortungsträger auf unterschiedlichen Ebenen gebündelt koordiniert werden müssen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Integration keine ausschließlich vom Bundesministerium für Inneres zu vollziehende Aufgabe ist, sondern vielmehr eine Querschnittsmaterie, die von allen zuständigen Organisationseinheiten aller Gebietskörperschaften wahrzunehmen ist und dass integrationspolitische Bemühungen mit dem Nationalen Aktionsplan für Integration nicht ihren Abschluss finden. Vielmehr ist dieser als nachhaltiges Grundsatzprogramm für einen fortwährenden Prozess konzipiert, in dem laufend und bedarfsorientiert auf neue

Herausforderungen reagiert werden kann.

Der Expertenrat, dem die inhaltliche Aufbereitung der Handlungsfelder obliegt, wird in den nächsten Wochen wiederholt zusammentreten und sich auf ein Arbeitsprogramm mit Schwerpunktsetzungen in jedem Handlungsfeld einigen.

Im Budget des Bundesministeriums für Inneres sind für den Nationalen Aktionsplan für Integration für das Jahr 2010 € 1,5 Millionen vorgesehen. Eine genaue Aufschlüsselung des Betrages auf die jeweiligen Handlungsfelder ist nicht erfolgt.

Zu den hinkünftig tatsächlich für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes für Integration zur Verfügung stehenden Mitteln im Bundesministerium für Inneres kann keine Aussage getroffen werden, da die Verhandlungen hinsichtlich des Bundesbudgets noch nicht abgeschlossen wurden. Darüber hinausgehend liegt die finanzielle Verantwortung für Integrationsmaßnahmen bei anderen Bundesministerien je nach ihrem Vollzugsbereich sowie bei anderen Gebietskörperschaften.

 

Zu den Fragen 10 und 14:

Die Umsetzung von integrationspolitischen Zielen und Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Kompetenzverteilung des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Bundesministeriengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

Da Integration eine Querschnittsmaterie darstellt, wird das Bundesministerium für Inneres mit den zuständigen Bundesministerien und Gebietskörperschaften auf allen Ebenen zusammenarbeiten und dabei eine koordinierende Funktion einnehmen.

 

Zu Frage 15:

Wenn im Laufe der Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes für Integration legistische Änderungen als erforderlich erachtet werden, werden diese im Rahmen eines Gesetzgebungsprozesses in die Wege geleitet werden.

 

Zu Frage 17:

Die Finanzverantwortung für integrationspolitische Maßnahmen folgt der Kompetenzverteilung, die durch den Nationalen Aktionsplan für Integration unberührt bleibt. Das Bundesministerium für Inneres strebt jedoch in seiner koordinierenden Funktion eine möglichst abgestimmte Vorgangsweise an.

 

Zu Frage 22:

Die Aufgaben des Expertenrates umfassen neben einer Berichterstattung im Integrationsbeirat insbesondere die inhaltliche Aufbereitung der Handlungsfelder sowie die praxisorientierte und wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans. Die vom Expertenrat aufgezeigten Handlungsnotwendigkeiten und Maßnahmenvorschläge werden in einen jährlichen Integrationsbericht Eingang finden.

Der Expertenrat für Integration besteht aus einem Vorsitzenden, je einem Mitglied für jedes Handlungsfeld („Experten“) sowie aus je einem Vertreter des Bundesministeriums für Inneres und des Österreichischen Integrationsfonds.

 

Zu den Fragen 23 und 24:

Der Expertenrat wird als beratendes Gremium unverbindliche Maßnahmenvorschläge erarbeiten, wobei Umsetzung und Finanzverantwortung seiner integrationspolitischen Maßnahmenvorschläge der Kompetenzverteilung folgen.