6137/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 9. Juli 2010 unter der Zahl 6129/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Überstunden im Kabinett“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Eingangs halte ich fest, dass sich die erhobenen Daten auf den unmittelbaren Bereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros in Referentenfunktionen beziehen.
Hinsichtlich der Namen sowie der Basis ihrer Dienstverhältnisse erlaube ich mir auf die Beantwortung der Voranfrage 494/J vom 16. Dezember 2008 sowie die Beantwortung der Voranfrage 4145/J vom 15. Dezember 2009 zu verweisen. Generell ist weiters auszuführen, dass bei jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Wege eines Arbeitsleihverhältnisses beschäftigt sind, sogenannte „all-in-Verträge“ abgeschlossen wurden. Gleiches gilt für jenen Mitarbeiter, der mit Sondervertrag beschäftigt ist, sowie für jene beiden Mitarbeiter, die ein Fixgehalt bzw. eine Ergänzungszulage gemäß § 36b Absatz 1 Gehaltsgesetz beziehen.
In diesem Sinne bezieht sich die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage daher auf die finanziell abgegoltenen Überstunden jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht von den einleitenden Ausführungen erfasst sind.
Zu den Fragen 1 bis 4:
Von den Referentinnen und Referenten meines Büros wurden im Jahr 2009 insgesamt 4.600,90 und im Jahr 2008 insgesamt 6.307 Überstunden geleistet.
Zu Frage 5:
Die Gesamtkosten für finanziell abgegoltene Überstunden betrugen im Jahr 2008 € 122.456,60 und im Jahr 2009 € 92.458,59.