6138/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Heidemarie Unterreiner und andere Abgeordnete haben am 9. Juli 2010 unter der Zahl 6141/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Förderung des European Women’s Management Development International Network, Fem Tech usw.“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Verein Frauen-Rechtsschutz wurde durch Subventionen gefördert.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2009 wurde der Verein Frauen-Rechtsschutz mit € 3.300,- gefördert.
Für das Jahr 2010 liegt kein Förderansuchen vor.
Zu Frage 3:
§ 25 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz.
Zu Frage 4:
Nein.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein stellt keine Ausübung einer (erwerbsmäßigen) Nebenbeschäftigung gemäß § 56 Abs. 1 BDG 1979 und daher auch keine meldepflichtige Tatsache dar.