6138/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                       

 

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Heidemarie Unterreiner und andere Abgeordnete haben am 9. Juli 2010 unter der Zahl 6141/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Förderung des European Women’s Management Development International Network, Fem Tech usw.“  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Verein Frauen-Rechtsschutz wurde durch Subventionen gefördert.

 

Zu Frage 2:

Im Jahr 2009 wurde der Verein Frauen-Rechtsschutz mit € 3.300,- gefördert.

Für das Jahr 2010 liegt kein Förderansuchen vor.

 

Zu Frage 3:

§ 25 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz.

 

Zu Frage 4:

Nein.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein stellt keine Ausübung einer (erwerbsmäßigen) Nebenbeschäftigung gemäß § 56 Abs. 1 BDG 1979 und daher auch keine meldepflichtige Tatsache dar.