6146/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Dr. Sabine Oberhauser, Krist,             Dr. Wittmann, Keck, Andrea Gessl-Ranftl haben am 9. Juli 2010 unter der Zahl 6196/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ski- und Snowboardunfälle 2009/2010 – Sicherheit auf Skipisten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend wird festgehalten, dass ein Teil des Unfallgeschehens auf Österreichs Skipisten von Beamtinnen und Beamten der Polizei erhoben und statistisch erfasst wird. Dabei handelt es sich um tödliche Unfälle und solche mit Verdacht auf Fremdverschulden (zumeist Kollisionsunfälle). Das Statistikmaterial steht im Bundesministerium für Inneres anonymisiert zur Verfügung und wurde vom Kurato­rium für Alpine Sicherheit ausgewertet. Die aktuellen Unfallzahlen beziehen sich auf die Skisaison 2009/2010.


Zu den Fragen 1 bis 12, 14, 15, 17, 19, 24, 27, 35, 36 sowie 38 bis 43:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 13:

Die Flugrettungsproblematik wurde bereits vom Rechnungshof geprüft, als die Flugrettung noch vom Innenministerium durchgeführt wurde. Die Kritikpunkte des Rechnungshofes bezogen sich damals auf die nicht vorhandene Kompetenz des Bundes im Bereich der Flugrettung sowie auf die Kritik, dass die Kostenwahrheit zwischen Bund und Ländern nicht gegeben sei.

Um eine flächendeckende Notarztversorgung zu gewährleisten, wurden beginnend mit dem Jahre 1984 zwischen dem Bund und den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Wien, Steiermark und Kärnten sogenannte Gliedstaatsverträge nach Art 15a B-VG über einen gemeinsamen Hubschrauberrettungsdienst abgeschlossen. Damals verfügte primär nur der Bund über geeignete Fluggeräte und Personal und die abgeschlossenen Verträge bildeten die Grundlage für den Aufbau einer Notarztversorgung.

 

Im Jahre 2000 wurde die Aufgabe des Bundes im Bereich der Flugrettung (Notarzteinsätze) auf Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung auf den ÖAMTC übertragen. Die Vereinbarung zwischen dem Bund und der ÖAMTC - Flugrettung wurde am 13. Oktober 2008 seitens des ÖAMTC mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 2010 gekündigt.

 

Trotz unzähliger Besprechungen mit Vertretern der Sozialversicherung und den Bundesländern ist es nicht gelungen, eine österreichweite einheitliche Lösung zu finden.

 

Am 19. Juli 2010 erfolgte daher von Seiten des Bundesministeriums für Inneres eine Ausschreibung der Flugrettung für jene Bundesländer, die bis dato selbst keine Vorkehrung getroffen haben.


Zu den Fragen 16 und 18:

Die Aufschlüsselung der Anzeigenstatistik auf Bezirks- und Landesgerichte ist nicht möglich.

 

 

Zu Frage 20:

 

Zu den Fragen 21, 25, 29 und 33:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.


Zu Frage 22:

 

Zu Frage 23:

Aufgrund der geringen Fallzahlen erscheint eine Darstellung in Prozentwerten nicht zweck­mäßig bzw. verzerrend. Deshalb werden folgende absoluten Zahlen ausgewiesen:


 

Zu Frage 26:

 

Zu Frage 28:

Keine.


Zu Frage 30:

 

Zu Frage 31:

 

Insgesamt waren 2170 Drittstaatsangehörige und EU Bürger von Pistenunfällen betroffen.


Zu Frage 32:

Zusatzfrage ist ident mit Zusatzfrage 31 – siehe oben.

 

Zu Frage 34:

Die Aufschlüsselung der Anzeigenstatistik auf Bezirks- und Landesgerichte ist nicht möglich.


Zu Frage 37:

 

Zu Frage 44:

Vom Bundesministerium für Inneres werden in den größeren Skigebieten regelmäßig speziell ausgebildete Polizeibeamte im organisierten Skiraum eingesetzt.

Ziel dieser Streifendienste ist neben der Unfallerhebung durch Präsenz und präventive Maßnahmen zur Sicherheit auf Österreichs Skipisten beizutragen.

Um auch durch eine entsprechende Vorbildwirkung das Sicherheitsbewusstsein zu heben, wurden diese speziell ausgebildeten Beamten mit Skihelmen ausgestattet.