6153/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 9. September 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0278-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6251/J betreffend „geplante drastische Kürzungen nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark“, welche die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen am 12. Juli 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Auf Basis der Beschlussfassung über die darzustellenden Einsparungsvolumina werden die Verhandlungen über das Budget im Nationalrat gemäß dem vorliegenden Budgetfahrplan erfolgen und dabei eine ausreichend extensive Erörterung möglich machen. Die konkreten Maßnahmen werden Gegenstand der parlamentarischen Verhandlungen über eine Regierungsvorlage zum Bundesfinanzgesetz 2011 sein.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Alle angeführten Positionen stehen naturgemäß zur Disposition.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 22, 24 bis 64, 66, 67 und 70 der Anfrage:

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können keine Dotierungen garantiert oder Kürzungen bestätigt oder ausgeschlossen werden. Im Übrigen ist auf die Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage zu verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:

 

Die internationale Verantwortlichkeit für die Einhaltung dieser Verpflichtungen ressortiert zum Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

 

Antwort zu Punkt 65 der Anfrage:

 

Die Bedeutung dieser Institutionen für die Bürger/innen, den Wettbewerb und die österreichische Wirtschaft wird im Budget adäquat abgebildet werden.

 

 

Antwort zu Punkt 68 der Anfrage:

 

Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) wird ihre Aufgaben auch weiterhin entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen wahrnehmen.

 

 


Antwort zu Punkt 69 der Anfrage:

 

Für die mietvertragliche Gestionierung der einzelnen raumnutzenden Ressorts als Mieter der BIG besteht keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.