6155/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0017-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

Wien, am     . September 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Juli 2010 unter der Nr. 6268/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend weitere Postämter-Schließung im Burgenland gerichtet.

 

Eingangs möchte ich auf Folgendes hinweisen: Die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit hochqualitativen und kostengünstigen Postdienstleistungen – im städtischen wie im ländlichen Raum – ist mir ein besonderes Anliegen. Aus diesem Grund wurde auch in dem vom meinem Haus erarbeiteten und am 05.12.2009 in Teilen in Kraft getretenen Postmarktgesetz (PMG) auch erstmals eine verbindliche Anzahl von 1.650 Post-Geschäftsstellen österreichweit nach einer bestimmten Flächenformel fixiert.

 

Gleichzeitig ist mit dem Inkrafttreten des PMG die Kompetenz zur Überwachung von Postämterschließungen bzw. für deren Umwandlungen von eigen- in fremdbetriebene Post-Geschäftsstellen auf die Post-Control-Kommission (weisungsfreie Behörde mit richterlichen Einschlag) übergegangen, welche nach einem genau vorgegebenen gesetzlichen Verfahren und nach Befassung des neu gegründeten Post-Geschäftsstellenbeirates (bestehend aus je eine/m Vertreter/in des Gemeindebundes, des Städtebundes und der Verbindungsstelle der Bundesländer) die strenge Einhaltung der Voraussetzungen für Postämterschließungen bzw. Umwandlungen prüft.

Dabei ist auch vor einer beabsichtigten Schließung einer eigenbetriebenen Post-Geschäftsstelle die von dieser Post-Geschäftsstelle bisher versorgte Gemeinde von der Österreichischen Post AG zeitgerecht zu informieren und im einvernehmlichen Zusammenwirken mit der betroffenen Gemeinde innerhalb von drei Monaten alternative Lösungen zu suchen, mit dem Bemühen, den Standort zu erhalten. Dabei ist insbesondere auch auf regionale Gegebenheiten Bedacht zu nehmen. Unbeschadet allfälliger Vorschläge der Gemeinden hat der Universaldienstbetreiber den betroffenen Gemeinden jedenfalls konkrete Vorschläge zur Erhaltung der Versorgungsqualität zu unterbreiten.

 

Zu den Fragen 1 bis 13:

Ø  Ist es richtig, dass zahlreiche Postämter wie etwa Markt Allhau, Kemeten, Horitschon, Deutschkreutz, Rohrbach, Hirm, Eisenstadt, Oggau, Podersdorf und Wallern von einer Schließung bedroht sind?

Ø  Wurden Sie von der Österreichischen Post AG über die geplante Schließung dieser Postämter jeweils informiert?

Ø  Welche Gründe werden für die geplante Schließung dieser Postämter von der Österreichischen Post AG angeführt?

Ø  Wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung bei diesen Postämtern durchgeführt?

Ø  Wann hat das Management der Post AG diese Postämter jeweils zur Schließung angemeldet?

Ø  Welche Entscheidung hat die Regulierungsbehörde über die Postämter in Markt Allhau, Kemeten, Horitschon, Deutschkreutz, Rohrbach, Hirm, Eisenstadt, Oggau, Podersdorf und Wallern getroffen?

Ø  Wann wurde die betroffene Gemeinde über die Schließung des Postamtes informiert?

Ø  Seit wann stehen die Vertreter der Post AG in Verhandlungen mit der betroffenen Gemeinde?

Ø  Wie ist der derzeitige Stand bei den von der Schließung betroffenen Postämtern?

Ø  Wann soll die Schließung der betroffenen Postämter im Burgenland erfolgen?

Ø  Wie soll die Versorgung der Bevölkerung in diesen betroffenen Gemeinden mit Postdienstleistungen sichergestellt werden?

Ø  Wird die Versorgung der Postdienstleistungen hinkünftig durch einen Postpartner durchgeführt? Wenn ja, bei welcher Gemeinde?

Ø  Welche Anstrengungen werden bzw. wurden von Ihnen und dem Post-Management unternommen, um die betroffenen Postämter zu erhalten und die flächendeckende Versorgung sicherzustellen?

 

Die Entscheidung der Österreichischen Post AG, Ihr Netz an eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen anzupassen, stellt grundsätzlich eine unternehmensinterne Entscheidung dar. Es sei angemerkt, dass die Eigentums-Anteile des Staates an der Österreichischen Post AG grundsätzlich unmittelbar von der ÖIAG und damit mittelbar vom Bundesministerium für Finanzen wahrgenommen werden.

 

Die Fragen 1-13 beziehen sich insgesamt auf Vorgänge, die nicht die Vollziehung des Postmarktgesetzes durch mich als Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Sinne des Art. 52 Abs.1 B-VG betreffen.