6168/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0276-II/A/9/2010

Wien, am      10. September 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6245/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1, 2, 5 und 6:

Die Studie „Biological effects of transgenic maize NK603xMON810 fed in long term reproduction studies in mice“ von Velimirov et al. (erschienen als Band 3/2008 der Forschungsbände des damaligen BMGFJ (nunmehr BMG), ISBN 978-3-902611-24-6) wurde vom BMLFUW sowie dem BMG kofinanziert (siehe BFDat 5110356).

Die Auftragnehmer/innen, Frau Dr. Alberta Velimirov (Kooperationspartnerin) vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL Österreich), Herr Univ. Prof. Dr. Jürgen Zentek (damals Institut für Ernährung der Vet. Med. Universität Wien, nunmehr geschäftsführender Direktor des Instituts für Tierernährung der Freien Universität Berlin; Projektleiter) sowie weitere wissenschaftliche Mitarbeiter/innen der Vet. Med. Universität Wien waren durch ihre einschlägige wissenschaftliche Expertise geeignet, dieses Forschungsprojekt durchzuführen.

 

Alle im Offert und im Werkvertrag angeführten Leistungen wurden vom Projektteam zu 100% erfüllt, sodass sich die Haftungsfrage in diesem Zusammenhang nicht stellt.

Die Wissenschaftler/innen waren bemüht, in Auswahl, Adaption und statistischer Auswertung bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass mit dieser Arbeit wissenschaftliches Neuland betreten wurde und bis dato keine Standards für Versuchsanstellungen von Langzeitfütterungsversuchen dieser Art und deren Auswertung existieren.

 

Nach Veröffentlichung der Studie im Jahr 2008 hat eine Gruppe von Wissenschaftler/inne/n Kritik am verwendeten statistischen Modell geübt. Festzuhalten ist, dass hier der wissenschaftliche Disput im Vordergrund steht und nicht ein allfällig mangelhaftes Studienergebnis.

 

Mein Ressort hat den Auftrag zur Information der Öffentlichkeit erfüllt, indem im Jahr 2008 die Veröffentlichung der Studie erfolgte. Die Verwertung dieser Arbeit obliegt laut Werkvertrag dem Auftragnehmer, welcher berechtigt ist, die Forschungsergebnisse im Rahmen von Fachtagungen oder durch Publikation in Fachzeitschriften der Öffentlichkeit vorzustellen.

 

Somit liegt es im Interesse der Wissenschaftler/innen, sich dem wissenschaftlichen Diskurs zu stellen und grundlegende Beiträge zur Etablierung einer adäquaten Methode zu liefern. Das Projektteam wurde von beiden Ressorts bereits mehrfach aufgefordert, sich der wissenschaftlichen Community zu stellen und zu publizieren.

 

Fragen 3 und 4:

In einer begleitenden wissenschaftlichen Evaluierung (Offertprüfung, Abnahme von Zwischen- und Endbericht) durch die Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Institut für Neuro- und Verhaltensbiologie, welche kostenlos erfolgte, wurde die externe Kontrolle des Gesamtprojekts durchgeführt. Allen Nachforderungen durch die Evaluierungsstelle wurde durch das Projektteam Rechnung getragen. Nach einer positiven Evaluierung des Endberichts durch die Universität Münster im Jahr 2008 erfolgte die Auszahlung der letzten Teilsumme, wie vertraglich vereinbart, da alle Leistungen vom Projektteam erbracht worden waren.

 

Frage 7:

Mit diesem Forschungsprojekt sollte erstmals der Versuch unternommen werden, durch neue Methoden bzw. Adaptierung anerkannter Methoden (wie RACB) potentielle Effekte von genetisch verändertem Mais NK603xMON810 auf die Reproduktion (von Mäusen) auszutesten. Das Forscherteam führte in seiner Schlussfolgerung dazu aus: „Zusammenfassend weisen die Ergebnisse dieser Studie darauf hin, dass Interaktionen zwischen den Testtieren und den verwendeten Maissorten bestehen, bei Verwendung des stacked event NK603 x MON810 zeigten sich geringere Reproduktionsleistungen im Verlaufe des RACB. Ob ähnliche Befunde für andere Stämme oder auch Spezies reproduzierbar sind, muss in entsprechenden Ansätzen untersucht werden. Diese sollten Reproduktionsparameter und eine weitergehende Untersuchung der möglichen Wirkmechanismen umfassen.“

 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass anhand der Ergebnisse dieser Studie keine direkten Rückschlüsse auf potentielle Auswirkungen des Verzehrs von GVO-Pflanzen auf Menschen möglich sind. Die in Rede stehende Studie nimmt hier keinen Bezug darauf: Die Autor/inn/en treffen in dieser Studie keine wie immer gearteten Rückschlüsse auf potentielle negative Effekte auf den Menschen beim Verzehr von GVOs. Die in der Präambel der Anfrage enthaltenen Aussagen zu den Ergebnissen können und dürfen aus der Studie nicht abgeleitet werden.

Nach Abschluss der Studie wurde diese der Europäischen Kommission (EK), der EFSA und allen Mitgliedstaaten übermittelt, auch erfolgte die Bereitstellung der Originaldaten durch Österreich an EFSA und EK sowie interessierte Mitgliedstaaten mit der Einladung, diese einer eigenen Prüfung zu unterziehen.

 

Weiters ist festzuhalten, dass diese Arbeit eine von mehr als 60 wissenschaftlichen Studien ist, welche bislang vom BMG finanziert wurden und die wichtige Beiträge zur Verbesserung der Sicherheitsbewertung von GVOs geleistet haben und auch in Zukunft leisten werden. Die Vorreiterrolle Österreichs in Sachen Risikoforschung ist unbestritten und anerkannt - auch von der Europäischen Kommission und EFSA.

Wie schon in der Beantwortung zu Frage Nr. 9 der parlamentarischen Anfrage Nr. 5109/J XXIV. GP ausgeführt, ist mein Ressort im Zuge der Vollziehung des Gentechnikgesetzes (§ 102 GTG 1995 idgF) zur Risikoforschung verpflichtet.

Das BMLFUW und mein Ressort finanzieren außerdem seit 2009 eine „Collaborative Working Group - Risk Research GMO“ als Mandat des SCAR (Standing Committee on Agricultural Research), welche von 20 Mitgliedstaaten unterstützt wird und unter der Leitung Österreichs nicht nur die Status quo-Erhebung europäischer Programme und Projekte zur Risikoforschung zum Ziel hat, sondern auch die vermehrte Initiierung und Co-Finanzierung transnationaler Projekte zur Risikoforschung an GVO intendiert.

 

Frage 8:

Seit 2008 wurden im Bereich der GVO-Risiko- und Sicherheitsforschung im Sinne des Vorsorgeprinzips folgende Forschungsaufträge (alle in Kooperation mit dem BMLFUW) beauftragt:

 

·        Austrian Research Centers; Forschungsprojekt "Wirkung transgener Maispflanzen auf nützliche Pflanzen-Mikroben-Interaktionen und den mikrobiellen Stickstoffumsatz im Boden";
die Kosten werden gemeinsam mit dem BMLFUW getragen, die Höhe der von meinem Ressort zur Verfügung gestellten Budgetmittel beträgt € 169.998,95.

·        AGES - "Baseline-Bestimmung der Hintergrundresistenzraten und Rekombinationsfrequenzen von nptII und nptIII in natürlichen Habitaten in Österreich zur verbesserten Abschätzung des Risikopotentials eines Neueintrags durch Antibiotikaresistenzmarkergene aus gentechnisch veränderten Organismen"; die Kosten werden gemeinsam mit dem BMLFUW getragen, die Höhe der von meinem Ressort zur Verfügung gestellten Budgetmittel beträgt € 98.400,50.