6171/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

Alois Stöger diplô

Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG-11001/0279-II/A/9/2010

Wien, am 10. September 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6260/J der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Grünewald, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Die Umsetzung der Budgetkürzungen erfolgt durch jene Maßnahmen, die in den Erläuterungen zum Bundesfinanzrahmengesetz angeführt sind, im Rahmen jener Mittel, die betraglich nicht fix vorgegeben sind.

 

 

Frage 2:

Die konkreten Maßnahmen sind Gegenstand der Budgetverhandlungen zum Bundesfinanzgesetz, die noch nicht stattgefunden haben.


Frage 3:

Selbstverständlich stehen alle angeführten Positionen zur Disposition, wobei wie bisher schon die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Berücksichtigung finden werden.

 

 

Fragen 4 bis 19:

Eingangs möchte ich feststellen, dass eine ganze Reihe der in Fragen angesprochenen Maßnahmen Leistungsansprüche und Aufgaben aus der gesetzlichen Krankenversicherung betreffen und nicht das Budget meines Hauses (UG 24), sie also nicht budgetrelevant sind.

 

Ich ersuche um Verständnis, dass Aussagen zu einzelnen Budgetpositionen im derzeitigen Stadium nicht als sinnvoll erachtet werden. Ich verweise auf die Beantwortung zu Frage 2, wobei selbstverständlich - im Sinne der im Regierungsprogramm ausgeführten Zielsetzungen -  die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung für alle Menschen in Österreich vorrangig sein muss.

 

Ich bekenne mich zu einem beitragsgerechten und solidarisch finanzierten Gesundheitswesen und setze mich auch in Zukunft dafür ein.

 

Hinsichtlich der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen erinnere ich daran, dass in meiner Amtszeit auf Grund der Mutter-Kind-Pass-Novelle 2009 die Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 (BGBl. II Nr. 470/2001) geändert wurde und ab 1. Jänner 2010 drei neue Untersuchungen in das Untersuchungsprogramm der Schwangeren aufgenommen wurden. An eine Reduktion der Leistungen bzw. deren Finanzierung ist von mir nicht gedacht.

 

Im Zusammenhang mit der Maßnahme „Schwerpunkt Kinder/Jugendgesundheit“ verweise ich darauf, dass im April dieses Jahres der Kinder-Jugend-Dialog gestartet wurde und an der politischen Absicht, die Ergebnisse umzusetzen, festgehalten wird.