6173/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 12. Juli 2010 unter der Zahl 6225/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schutzgeldzahlungen – Schutzgelderpressungen in Österreich im Jahr 2009“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Burgenland

1

Oberösterreich

19

Wien

2

 

Zu Frage 2:

Burgenland

1

Oberösterreich

17

Wien

1

 

Zu Frage 3:  

Im Burgenland war 1 Gastronomiebetrieb von einem Fremden, in Oberösterreich waren 12 Gastronomiebetriebe von Österreichern und 1 Gastronomiebetrieb von einem Fremden, in Wien war 1 Gastronomiebetrieb  von einem Österreicher betrieben worden.

 

Zu Frage 4:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 5:

In Oberösterreich betrafen vier Strafanzeigen mit mehreren Fakten, im Burgenland eine Strafanzeige und in Wien eine Anzeige den Gastronomiesektor.

 

Zu Frage 6:

Oberösterreich:          drei Fälle 

 

Zu Frage 7:

Oberösterreich:          ein Fall

Wien:                          zwei Fälle

 

Zu den Fragen 8 und 9:

In diesem Zusammenhang bestehen bei den Sicherheitsbehörden und – dienststellen keine konkreten Erkenntnisse noch wurden dementsprechende Anzeigen erstattet.

 

Zu Frage 10:  

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im Bundeskriminalamt geführte  Operation „Friends“, bei der Erkenntnisse über die Gürtelszene gesammelt wurden, mehrere Festnahmen erfolgt sind und zahlreiche Hinweise auf Schutzgeldzahlungen im Milieu vorliegen. Die Ermittlungen in dieser Causa sind noch nicht abgeschlossen, weshalb eine konkrete Aussage darüber zurzeit nicht getroffen werden kann. Ein Fall ist im Bereich des Bundeslandes Oberösterreich aktenkundig geworden.

 

Zu Frage 11:  

In Oberösterreich wurden in zwei Fällen Ermittlungen wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation gem. § 278a StGB geführt.


 

Zu Frage 12:  

In Oberösterreich ist ein Fall bekannt geworden, im Rahmen der Operation „Friends“ laufen noch die Ermittlungen.

 

Zu Frage 13:  

Derzeit sind vorwiegend österreichische, deutsche, bulgarische, serbische, kroatische, polnische und russische Staatsangehörige im Bereich von Schutzgelderpressungen aktiv.

 

Zu Frage 14:  

Wie bereits zuvor erwähnt, handelt es sich um Gastronomiebetriebe, ein Lebensmittelgeschäft und Rotlichtlokale, die von Schutzgelderpressungen besonders betroffen waren.

 

Zu Frage 15:  

Zur Abwehr und Vorbeugung von solchen Erscheinungsformen von organisierter Kriminalität wurden bzw. werden in den einschlägigen Lokalen und Betrieben laufend verstärkt Kontrollen durchgeführt. Außerdem werden vermehrt konkrete Ermittlungen proaktiver, offener und verdeckter Art initiiert, um Vorfälle in den jeweiligen Szenelokalen generell zu verhindern bzw. zu minimieren.

 

Zu Frage 16:  

Es sind den Sicherheitsbehörden außer in Oberösterreich keine anderen Vorfälle, wo die Erpressungshandlungen auch im Privatbereich und in Schulen vorkamen, bekannt geworden.

 

Zu Frage 17:  

Im Burgenland wurde ein Fall bekannt, wo ein 14-jähriger seine Mitschüler zu Geldleistungen und Aushändigen von persönlichen Gegenständen nötigte bzw. diesen abpresste.

In der Steiermark sind 27 Sachverhalte aktenkundig, bei denen unter Androhung von Gewalt Mobiltelefone und/oder Bargeld von Mitschülern gefordert oder erbeutet wurden. Weiters sind zwei vollendete und zwei versuchte Erpressungen von Bargeldbeträgen in einer Hauptschule in der Steiermark durch zwei Jugendliche bei der Polizei angezeigt worden.

In Wien werden keine diesbezüglichen Statistiken geführt, weshalb solche Vorfälle nicht gesondert ausgewiesen und angeführt werden können.

 

Im Jahr 2001 startete das Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit den Landespolizeikommanden das Projekt „Out – die Outsider“, welches darauf abzielt, Gewalt und Kriminalität unter Jugendlichen präventiv zu begegnen. Da dieses Projekt großen Anklang bei Lehrern, Eltern und Schülern fand, arbeiten unter inhaltlicher Einbindung von Lehrern, Betreuern und Eltern speziell geschulte Präventionsbeamte erfolgreich an Schulen weiter. Die mit der Betreuung der Schulen beauftragten Beamtinnen und Beamten werden durch fortlaufende Schulungsprogramme auf die Arbeit in den Klassen sensibilisiert und vorbereitet. Die Häufigkeit der Interventionen, Vorträge etc. wird anlassbedingt mit den Lehrern abgestimmt.

Anhand einer Vorabklärung werden im Gespräch mit der Schulleitung die Themeninhalte erarbeitet, wobei auf besondere Vorkommnisse in den Schulen, deren Nahebereich, auf spezifische Straftaten – wie beispielsweise Vandalismus oder Gelderpressung – sowie auf Seiten der Schule gewünschte Schwerpunkte besonders Bedacht genommen wird.

Ziel der Maßnahmen ist die Förderung des Unrechtsbewusstseins von Jugendlichen sowie eine Vermittlung der wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus soll das Selbstbewusstsein und die individuelle Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber gestärkt werden. Aktuelle Themen, wie beispielsweise Gelderpressung in den eigenen Reihen, können außerdem im Rahmen des Unterrichts behandelt werden.