6178/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0183-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6259/J vom 12. Juli 2010 der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Die österreichische Bundesregierung hat in wirtschaftlich extrem schwierigen Zeiten mit den Konjunkturpaketen, der Steuerreform, dem Bankenpaket und dem Arbeitsmarktpaket die entscheidenden Weichen gestellt, um den heimischen Wirtschaftsstandort zu schützen und Arbeitsplätze zu erhalten. Nunmehr stellt sich die Aufgabe, durch ein selbstgetragenes Wachstum offensiv aus der Krise zu kommen. Durch das europaweit einzigartige Bundesfinanzrahmengesetz mit dem vierjährigen Budgetrahmen, das innerhalb der EU als ein Best-Practice-Modell betrachtet wird, werden die Voraussetzungen geschaffen, die Dynamik der Ausgabenentwicklung konjunkturschonend einzubremsen und auf Basis leistungsfreundlicher, sozial verträglicher und generationengerechter Maßnahmen eine nachhaltige Budgetkonsolidierung zu gewährleisten und damit neue Möglichkeiten für Wachstum, Beschäftigung und sozialen Wohlstand zu eröffnen.
Die Bundesministerien werden bis zum Herbst fundierte Vorschläge zur Ausnutzung von Sparpotenzialen ausarbeiten und damit die Grundlagen für einen tragfähigen Pakt der Bundesregierung im Sinne einer sozial gerechten und wirtschaftlich vernünftigen Konsolidierung erstellen. Es wird daher um Verständnis dafür ersucht, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine detaillierten Angaben zu einzelnen Maßnahmen gemacht werden können.
Zu 1. bis 12.:
Wie bereits im Strategiebericht 2011-2014 ausgeführt, ist die Budgetpolitik der Jahre 2011 bis 2014 wesentlich darauf ausgerichtet, das in der Rezession gestiegene Defizit schrittweise wieder zurückzuführen, wobei alle öffentlichen Haushalte zu diesem Konsolidierungsziel beitragen werden müssen. Ziel der Bundesregierung ist es dabei, die Budgetkonsolidierung zu 60% über ausgabenseitige Einsparmaßnahmen und zu 40% über einnahmenseitige Maßnahmen durchzuführen.
Hinsichtlich einer Privatisierung von Beteiligungsgesellschaften der Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) bestehen derzeit keine Überlegungen. Sollte sich durch konsequente Umsetzung der Budgetkonsolidierung Spielraum ergeben, wird dieser für Offensivmaßnahmen und Zukunftsausgaben verwendet.
Die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen wird im Rahmen der Erstellung des Bundesfinanzgesetz-Entwurfes für 2011 durch die Bundesregierung beschlossen werden. Die in den Erläuterungen zum Bundesfinanzrahmengesetz angeführten Maßnahmen gilt es dabei im Rahmen jener Mittel, die betraglich nicht fix vorgegeben sind, einzubeziehen. Auch die Länder und Gemeinden werden einen Konsolidierungsbeitrag leisten, um die Erreichung der Ziele sicherzustellen. Es werden Gespräche mit den Ländern und Gemeinden über eine Anpassung des Österreichischen Stabilitätspakts geführt mit dem Ziel, die gesetzten gesamtstaatlichen Ziele gemeinsam zu erreichen. Eine Kommentierung einzelner in den Medien sowie auch in der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage angesprochenen Vorschläge wäre ohne Bewertung eines ausverhandelten Gesamtpaketes nicht nur verfrüht und ohne Bedachtnahme auf die Expertenmeinungen zum Wechselspiel einzelner Maßnahmen auf andere Parameter auch unseriös, sondern könnte obendrein zu einer Verunsicherung der heimischen Wirtschaft sowie ganzer Bevölkerungsgruppen und somit einer Gefährdung der weiteren Entwicklung der Wirtschaftslage führen.
Bei all diesen Überlegungen ist jedoch auch klar, dass die dem Bundesministerium für Finanzen mit dem Bundesministeriengesetz übertragenen Aufgaben, so auch die in der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage ausdrücklich angesprochenen, auch weiterhin mit zumindest qualitativ gleichwertigem Einsatz für die Österreicherinnen und Österreicher erfüllt werden. Wenngleich es gilt, mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch wirtschaftlicher, sparsamer und effizienter umzugehen und einzelne Abläufe zu hinterfragen, darf die Serviceorientierung der Finanzverwaltung und Effizienz im Einsatz für die Herstellung der Abgabengerechtigkeit keinen Einbruch erleiden.
So ist sich das Bundesministerium für Finanzen beispielsweise dessen bewusst, dass es erforderlich ist, Maßnahmen zu setzen, um einerseits den hohen Servicierungsgrad der Finanz- und Zollämter weiterhin aufrecht zu erhalten, andererseits den komplexen Anforderungen einer umfassenden Betrugsbekämpfung gerecht werden zu können. Im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode wurde eine „weitere Konsolidierung des Personalstandes“ des öffentlichen Dienstes beschlossen. In Konkretisierung dieser Prämisse wurden als Konsolidierungspfad die Nichtnachbesetzung jeder zweiten prognostizierten Pensionierung bis 2014 festgelegt und auf Vortrag der Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlicher Dienst mit Beschluss des Ministerrates vom 15.4.2010 betreffend die Aufnahmepolitik für die Jahre 2011 bis 2014 als relevante Messgrößen für den Personalstand konkrete Vollbeschäftigungs-Zielwerte (VBÄ) für die einzelnen Ressorts festgelegt. Um dieser Zielsetzung bei gleichzeitiger Verfolgung der Strategie des Bundesministeriums für Finanzen zu Servicelevel und Verstärkung der Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung entsprechen zu können, wurden kürzlich mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, der Telekom Austria AG und der Österreichischen Post AG Verwaltungsabkommen getroffen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus deren Personalstand zu übernehmen. Dieses Personal wird hauptsächlich im Bereich der Betrugsbekämpfung eingesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen