6182/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.10.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0293-II/A/9/2010

Wien, am 5. Oktober 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6293/J der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3 und 5:

Das Bundesministerium für Gesundheit ist im Objekt Radetzkystraße 2, 1031 Wien, untergebracht. Die Erhebungen zum Etappenplan BAG Radetzkystraße 2 wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) Ende 2006 abgeschlossen. Das Bundesamtsgebäude Radetzkystraße 2 befand sich über ein Jahr im Umbau. Die Arbeiten zur Errichtung eines zentralen Anlaufpunktes im Erdgeschoß (Infopoint) sowie der Umbau je einer Aufzugskabine der Hauptaufzugsgruppen mit Vorrangrufsteuerung für Menschen mit Behinderungen wurden durchgeführt, um nicht nur einen barrierefreien Zugang zum Gebäude, sondern auch ein dementsprechendes barrierefreies Fortkommen innerhalb des Gebäudes zu ermöglichen.

 

Bei der Entwicklung des Infopoints im Eingangsbereich des Amtsgebäudes wurde darauf geachtet, dass das an sich als Stehpult geplante Element auch einen abgesenkten, unterfahrbaren Bereich für den Zugang auf gleicher Höhe für Rollstuhlfahrer/innen hat.

Die mit Vorrangrufsteuerung versehenen Liftkabinen zeichnen sich durch eine entsprechende Adaptierung für Rollstuhlfahrer/innen sowie durch Ausstattung der Bedienelemente mit Brailleschrift und eine automatisierte Sprachausgabe zum Zweck der Stockwerkansage aus.

 

Das Ressort hat aktiv darauf hingearbeitet, dass der Zugang zum Gebäude Radetzkystraße 2 mit automatischen Schiebetüren versehen wurde, um einen barrierefreien Zutritt zu gewährleisten. Der barrierefreie Umbau der Außentüren seitens der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) wurde im Jänner 2008 abgeschlossen. Somit kann das Bundesamtsgebäude Radetzkystraße 2 als barrierefrei im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes angesehen werden.

 

Darüber hinaus darf beispielhaft angeführt werden, dass der an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und BMVIT gerichteten Anregung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) entsprochen und ein Mikrofon mit Induktionsspule am Infopoint integriert wurde. Wo Induktionsschleifen installiert sind, kann man mit Hörgeräten klarer hören, weil die Raumakustik umgangen wird und Hintergrundgeräusche nicht mitverstärkt werden.

 

Die BIG ist auf Anregung des BMG und des BMVIT mit der Stadt Wien und den Wiener Linien in Verhandlungen eingetreten, die die Schaffung eines Leitsystems für Menschen mit Behinderungen von den nächstgelegenen Stationen öffentlicher Verkehrsmittel bis zum Infopoint ermöglichen sollen. Somit soll die vorbildhafte Stellung des Bundesamtsgebäudes Radetzkystraße 2 bei der Barrierefreiheit weiter gesichert werden.

 

Frage 4:

Für bauliche Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf § 8 Abs. 2 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (der § 8 Abs. 2 BGStG verpflichtet den Bund, geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen) wurden keine gesetzlichen Grundlagen für eine zusätzliche Budgetbereitstellung geschaffen.


Sowohl in den Verhandlungen für das jährliche Rahmenbauprogramm aller Ressorts als auch bei der Einleitung von Umbaumaßnahmen durch die Bundesimmobilien-gesellschaft wurde im Zuge aller Budgetfreigaben für hochbauliche Leistungen stets auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit Bedacht genommen.

 

Frage 6:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 1 bis 3 und 5, darüber hinaus ist festzuhalten, dass das BMG über keine relevanten Verkehrsmittel verfügt.

 

Frage 7:

Die Barrierefreiheit ist in meinem Zuständigkeitsbereich bereits zur Gänze gewährleistet.

 

Frage 8:

Das Ziel der Barrierefreiheit wird selbstverständlich auch bei Umbauten bereits barrierefreier Bauten beachtet.