6188/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.10.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-40001/0078-IV/4/2010

 

Wien,

 

 

 

Betreff:

Parlament, Parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Änderungen im derzeitigen Pflegegeldsystem, Nr. 6330/J

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6330/J des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter, wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

 

Hauptziel der geltenden Pflegevorsorge ist es, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige durch eine direkte Geldleistung finanziell zu entlasten sowie durch ein Angebot an sozialen Dienstleistungen ein selbstständiges, bedürfnisorientiertes Leben zu ermöglichen und auch die Teilnahme am sozialen Leben zu verbessern.

 

Die im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Weiterentwicklung der Pflegevorsorge eingerichtete Arbeitsgruppe, in welcher langfristig das System der Pflegevorsorge insbesondere vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden demografischen Wandels kritisch reflektiert wird, setzt sich mit den verschiedensten Themen des bestehenden Pflegevorsorgesystems auseinander, um insgesamt zu einem nachhaltig gesicherten System leistbarer Pflege zu gelangen. Diese Arbeitsgruppe befasst sich u.a. mit Fragen der langfristigen Finanzierung und Organisation der Pflegevorsorge, der Verbesserung der Unterstützung von betreuenden Angehörigen sowie einer Weiterentwicklung und eines Ausbaus der Sozialen Dienste.

 

Selbstverständlich bilden auch Fragen zum Pflegegeld selbst stets einen Gegenstand von laufenden Gesprächen und Diskussionen.

 

Das Pflegegeld stellt aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine wesentliche Säule des österreichischen Pflegevor­sorgesystems dar, die bestmöglich und nachhaltig abzusichern ist. Das Pflegegeld wurde mit Wirkung ab 1. Jänner 2009 in den Stufen 1 und 2 um 4%, in den Stufen 3 bis 5 um 5% und in den Stufen 6 und 7 um 6% erhöht. Der diesbezügliche budgetäre Mehraufwand betrug allein im Jahr 2009 89 Mio. Euro.

 

Die Thematik Pflegevorsorge wird zudem in diversen in Auftrag gegebenen Studien - auch unter dem Blickwinkel der bestehenden Herausforderungen der demo­grafischen Entwicklung und damit einhergehend der nachhaltigen Sicherung der Pflegevorsorge - eingehend beleuchtet.

 

Die Ergebnisse der Studien des Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung (WIFO) über die „Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge“ sowie „Alternative Finanzierungsformen der Pflegevorsorge“, stellen dabei eine fundierte Ausgangsbasis für Entscheidungen über die zukünftige Finanzierung der Pflegevorsorge dar.

 

Nach dem erfolgten Ausbau im Geldleistungsbereich soll nun auch im Sachleistungs­bereich weiter ausgebaut werden.

 

In Entsprechung der Zielsetzungen des aktuellen Regierungsprogramms soll dem Ausbau der notwendigen Pflegedienstleistungen, insbesondere der Kurzzeitpflege, der Wochenend- und Nachtpflege und der Tagesbetreuungsstrukturen, verstärkt Augenmerk geschenkt werden. Als Voraussetzung für eine Unterstützung der sozialen Dienste durch den Bund müssen - unter Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten - aber einheitliche Qualitätsstandards sowie Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet sein.

 

Die Gesundheit Österreich GmbH wurde mit der Durchführung von Erhebungen zu den Betreuungs- und Pflegeangeboten in Österreich betraut, um einen Überblick über den notwendigen zusätzlichen Finanzierungsbedarf im Bereich der Betreuung und Pflege älterer Menschen zu erhalten.

 

Auch die Wirtschaftsuniversität Wien und das Forschungsinstitut für Altersökonomie wurden mit der Durchführung eines Projektes „Entwicklung von Qualitätsindikatoren für die häusliche Pflege“ beauftragt, um objektive und nachvollziehbare Qualitätsindikatoren für die häusliche Pflege zu entwickeln, die systematisch die Qualität der Pflege abbilden und allgemein gültig sein sollen. Dieses Projekt ist im Zusammenhang mit der Maßnahme „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ zu sehen, im Rahmen derer im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz von mehr als 130 diplomierten Gesundheits- und Kranken­pflegepersonen bundesweit bei PflegegeldbezieherInnen Hausbesuche mit dem Schwerpunkt Information und Beratung durchgeführt werden. 2009 wurden mehr als 18.200 Hausbesuche - mit jährlichen Kosten von mehr als 1,3 Mill. Euro - vorge­nommen. Auch im Jahr 2010 wird diese Qualitätssicherungsmaßnahme im selben Umfang durchgeführt.

 

Selbstverständlich ist der Pflege und Betreuung durch Familienangehörige zu Hause als einer weiteren wesentlichen Säule unseres Pflegevorsorgesystems, die in vielen Fällen erst durch das Pflegegeld ermöglicht wird, besonderes Augenmerk zu schenken. Gleichzeitig und genau deswegen ist es notwendig, diese durch ergänzende Betreuungsangebote wie mobile Dienste und Tagesbetreuung bedarfsgerecht zu entlasten.

 

Abschließend möchte ich festhalten, dass im Bundesfinanzrahmengesetz zwar grundsätzlich Einsparungen in allen Ministerien vorgesehen sind, es jedoch nicht angedacht ist, Veränderungen bestehender Einstufungen oder eines aktuellen Pflegegeldbezuges vorzunehmen. Das 7-stufige Pflegegeldsystem soll gleichfalls erhalten bleiben.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Rudolf Hundstorfer