6196/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.10.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0276-III/4a/2010 |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|||
Wien, 20. Oktober 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6298/J-NR/2010 betreffend Etappenplan Bundesbauten, die die Abg. Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen am 25. August 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3 sowie 5:
In der Zentralstelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurden in Folge des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) die Amtsgebäude in drei Kategorien eingeteilt (Kategorie 1 erfasst Amtsgebäude, die über die wichtigsten Einrichtungen, wie Aufzug, Rampen, Behinderten-WC, usw., verfügen; Kategorie 2 ist teilweise barrierefrei, aber es fehlen noch weitere Maßnahmen; Kategorie 3 ist großteils nicht barrierefrei). Das damals einzige Gebäude in der Kategorie 3 (Fremdeinmietung in der Bankgasse 9) wurde mittlerweile aufgegeben.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht Eigentümer der Amtsgebäude ist, sondern diese im Eigentum der Republik (bauliche Zuständigkeit beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bzw. bei der Burghauptmannschaft Österreich – BHÖ), der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) oder von privaten Mietern sind.
In den Amtsgebäuden des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurden in den letzten Jahren folgende Verbesserungsmaßnahmen im Sinne einer Barrierefreiheit getroffen:
Amtsgebäude Minoritenplatz 5 (BHÖ) – Kategorie 1:
Im Amtsgebäude Minoritenplatz (gemeinsame Nutzung mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung) wurde ein barrierefreier Zugang zum Lift, über den alle Stockwerke zu erreichen sind, errichtet. In diesem Amtsgebäude steht in jedem Stockwerk ein Behinderten-WC zur Verfügung.
Amtsgebäude Freyung 1 (Fremdeinmietung) – Kategorie 1:
Der Zugang zum Haus/Lift wurde im Zuge eines Teilumbaues durch den Vermieter verbessert. Es erfolgte die Installierung einer mobilen Rampe im Bereich des großen Festsaales, Behinderten-WCs sind vorhanden. In den Bereichen, in denen die Barrierefreiheit noch mangelhaft und ein Umbau aufgrund der baulichen Gegebenheiten (ua. auch Denkmalschutz) nicht möglich ist, werden entsprechende organisatorische Maßnahmen getroffen.
Amtsgebäude Concordiaplatz 1 (BIG), Concordiaplatz 2 (Fremdeinmietung), Concordiaplatz 4 (Fremdeinmietung) und Neutorgasse 2 (Fremdeinmietung) – Kategorie 1-2:
Diese Gebäude sind im Wesentlichen barrierefrei gestaltet, insbesondere wurden bei der Neuanmietung des Gebäudes Concordiaplatz 2 umfangreiche Adaptierungsarbeiten (Rampe, elektrisches Tor, Behinderten-WCs) gemeinsam mit dem Vermieter geplant und umgesetzt. In den Bereichen, in denen derzeitige Mängel aufgrund der baulichen Situation noch nicht gänzlich beseitigt werden konnten, ist eine Barrierefreiheit durch organisatorische Maßnahmen und im Zusammenhang mit der unmittelbaren örtlichen Nähe dieser Gebäude erzielbar.
Amtsgebäude Schreyvogelgasse 2 (Fremdeinmietung) – Kategorie 2:
Eine Barrierefreiheit ist nur teilweise gegeben, aufgrund von geplanten Sanierungsmaßnahmen durch den Vermieter werden aber derzeit diesbezügliche Gespräche mit dem Vermieter geführt. Entsprechende Umbauten sind seitens des Vermieters daher in Planung (neuer barrierefreier Aufzug ist für 2011/12 vorgesehen), wurden aber noch nicht zugesagt bzw. vergeben.
Strozzigasse 2 (BIG) – Kategorie 2:
Durch organisatorische Maßnahmen konnten Abteilungen in andere Gebäude übersiedelt werden und dadurch ist hier kein Parteienverkehr mehr vorhanden. Weitere Maßnahmen (insbesondere Lift) sind jedoch noch in Zusammenarbeit mit dem Vermieter zu treffen.
Zudem wird angemerkt, dass für die im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur tätigen behinderten Bediensteten Behindertenparkplätze soweit möglich bzw. genehmigt in der Nähe der Eingänge zur Verfügung stehen. Bei Neuaufnahmen wird jeder Einzelfall geprüft und eine Lösung erarbeitet.
Für den Bereich der Bundesschulen wurde im Jahr 2006 gemeinsam mit den Landesschulräten/dem Stadtschulrat für Wien der Etappenplan für die etwa 500 Bundesschulen (insgesamt mehr als 900 Gebäude) einschließlich der Amtsgebäude der Landesschulräte selbst erstellt. Da eine umfangreiche Erhebung der Einzelmaßnahmen bei einer derart großen Zahl von Objekten nicht innerhalb eines Jahres bundesweit durchgeführt werden konnte, wurden in diesem zunächst pro Objekt drei Termine vermerkt (Termin für die Erhebung, für den Planungsbeginn und den Umsetzungsbeginn). In der Zwischenzeit konnten die Erhebungen der erforderlichen Maßnahmen bis auf vereinzelte Ausnahmen durchgeführt und an 83 Bundesschulgebäuden bereits die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden. Darüber hinaus wurde bereits an 350 weiteren Bundesschulgebäuden mit der oft in mehreren Etappen erfolgenden Schaffung der Barrierefreiheit begonnen.
Da seitens der Behindertenverbände der Schwerpunkt zunächst auf eine barrierefreien Erschließung der Gebäude für Menschen mit Gehbehinderungen liegt, werden in der Regel vorrangig die dafür erforderlichen Maßnahmen (Errichtung von barrierefreien Liften, Rampen, Behinderten-WCs) bearbeitet. Für Menschen mit Sinnesbehinderungen ist die Schaffung von Info-Points vorgesehen, zu denen sie ohne fremde Hilfe gut gelangen können (klare Eingangssituationen, Beschilderungen, taktile Wegeführung).
Die Amtsräume des Bundesdenkmalamtes, auch in den Bundesländern, wurden hinsichtlich der baulichen Adaptierungsmöglichkeiten betreffend Barrierefreiheit untersucht und begangen sowie die jeweilige technische Möglichkeit geklärt. In der Hofburg in Wien wurde bereits ein Podestlift durch die BHÖ eingebaut. Der Einbau eines Behinderten-WC ist zugesagt und wird demnächst umgesetzt.
Die Umsetzung des Etappenplanes für den Bereich Bundesmuseen erfolgt im Rahmen der baulichen Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen; aktuell beispielweise im Museum des 20. Jahrhunderts. Ferner sind die baulichen Umsetzungsmaßnahmen zur Erzielung einer barrierefreien Zugänglichkeit bei der Österreichischen Galerie Belvedere bereits abgeschlossen.
Zu Frage 4:
Für bauliche Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf § 8 Abs. 2 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, wonach der Bund geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen hat, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen, wurden keine gesetzlichen Grundlagen für eine zusätzliche Budgetbereitstellung geschaffen.
Sowohl in den Verhandlungen für das jährliche Rahmenbauprogramm aller Ressorts als auch bei der Einleitung von Umbaumaßnahmen durch die BIG wurde im Zuge aller Budgetfreigaben für hochbauliche Leistungen stets auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit Bedacht genommen.
Zu Frage 6:
Dazu wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1 bis 3 sowie 5 hingewiesen; im Übrigen verfügt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur über keine relevanten Verkehrsmittel im Sinne des BGStG.
Zu Frage 7:
Ziel ist es weiterhin die bestmögliche Barrierefreiheit, wie in den Etappenplänen vorgesehen, fristgerecht umzusetzen.
Zu Frage 8:
Bei Umbauten ist es stets das Ziel die bestehende Barrierefreiheit zu erhalten und, wenn erforderlich, zu verbessern.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh