6199/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung


 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0142 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 21. OKT. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Erwin Preiner, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 25. August 2010, Nr. 6307/J, betreffend

                        Projekt Reststoffdeponie im burgenländischen Neudorf

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen vom 25. August 2010, Nr. 6307/J, teile ich Folgendes mit:

 

Als Umweltminister geht es mir darum, dass die Sorgen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden und Projekte genauestens auf mögliche negative Umweltauswirkungen geprüft werden.

 

Das Projekt Reststoffdeponie Neudorf wird deshalb auf Bundesebene behandelt, weil das Land Burgenland nicht im vorgegebenen Zeitraum entschieden hat. Es kam zu einer Devolution – von der ersten zur zweiten Instanz. Grundsätzlich muss man feststellen, dass


Antragsteller Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren haben. Ich darf darauf hinweisen, dass es sich in Neudorf um ein laufendes Verfahren handelt. Mir geht es um die Sicherheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die in der Region vor Ort leben. Deshalb ist eine Einbeziehung der Kommunen in diesem laufenden Verfahren unbedingt notwendig.

 

Zu Frage 1:

 

Für einen maximalen Befüllungszeitraum von 8 bis 20 Jahren wurde ein Gesamtschüttvolumen von 707.000 m3 beantragt. Daraus ergibt sich je nach Dichte der abgelagerten Abfälle eine Kapazität von ca. 1 – 1,2 Mio. Tonnen.

 

Zu Frage 2:

 

Abgelagert werden sollen nicht gefährliche und ausgestufte Abfälle, insbesondere die Rückstände (Aschen und Schlacken) der Abfallbehandlungsanlagen der Konsenswerberin in Wels, Lenzing und Timelkam. Von den beantragten 707.000 m3 sollen jährlich zwischen 35.000 m3 (bei max. Befüllungszeitraum von 20 Jahren) und 88.000 m3 (bei min. Befüllungszeitraum von 8 Jahren) deponiert werden.

 

Zu Frage 3:

 

Im Burgenland besteht derzeit nur eine Deponie des Burgenländischen Müllverbandes (Deponie Nord – Föllig, KG Großhöflein), die zum Teil als Massenabfall- und zum Teil als Reststoffdeponie ausgestaltet ist. Die geplante Anlage ist nicht (nur) für die Ablagerung von Abfällen aus dem Burgenland konzipiert (siehe Antwort zu Frage 2). Da der Bedarf im abfallwirtschaftlichen Anlagengenehmigungsverfahren kein Entscheidungskriterium darstellt, liegt auch keine Bedarfsanalyse vor.

 

Zu Frage 4:

 

Laut Projektunterlagen sollen auf der geplanten Deponie die Rückstände aus den Behandlungsanlagen der Konsenswerberin abgelagert werden.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Derzeit liegen ein deponiebautechnisches Gutachten sowie ein wasserwirtschaftliches Gutachten vor.


 

Ausständig sind das vom BMLFUW in Auftrag gegebene immissionstechnische Gutachten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (Ausbreitungsrechnung) sowie die Stellungnahme des wasserwirtschaftlichen Amtssachverständigen zu den zum Antrag eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere zu dem seitens des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans vorgelegten Gutachten betreffend die Standorteignung.

Nach Vorliegen der Ausbreitungsrechnung werden nach Bedarf weitere Gutachten – jedenfalls ein luftreinhalte-, ein deponiebau-, ein bergbau-, ein störfall- und ein brandschutztechnisches sowie ein medizinisches Gutachten – eingeholt.

 

Zu Frage 7:

 

Gemäß der geltenden Kompetenzlage sind für Angelegenheiten des Naturschutzes die Länder zuständig. Das BMLFUW hat in diesem naturschutzrechtlichen Verfahren keinerlei Entscheidungskompetenzen und auch keine Parteistellung.

 

Zu Frage 8:

 

Gemäß den Ausführungen des wasserwirtschaftlichen Amtssachverständigen befindet sich im Westteil des Areals ein natürlicher Stauer, der den Anforderungen der DeponieV entspricht.
Im Ostteil befindet sich eine als geologische Barriere einzustufende Schicht nicht unmittelbar unter der geplanten Deponiebasisdichtung, weshalb an dieser Stelle lt. Projektunterlagen eine künstliche Barriere entsprechend den Bestimmungen der DeponieV errichtet werden soll.

 

Zu Frage 9:

 

Den Projektunterlagen ist zu entnehmen, dass die Abfälle mittels LKW mit Sattel- oder Siloaufleger zur Deponie gebracht werden sollen, wobei von max. 7.382 LKWs pro Jahr, das sind max. 40 LKWs pro Tag, auszugehen ist.

 

Zu Frage 10:

 

Der Großteil der vorhandenen PM10-Belastung des Nordburgenlandes geht auf Ferntransport und regionale Quellen (u.a. Emissionen aus Wien) zurück, die lokalen Beiträge machen im Jahresmittel nur einige µg/m³ aus (vgl. Herkunftsanalyse von PM10 und seinen Inhaltsstoffen 1999-2007 – Ferntransport nach Österreich und regionale Beiträge, Umweltbundesamt 2008).


Die PM10 Feinstaubbelastung im Bereich Neudorf und Umgebung liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Größenordnung der nächstgelegenen vorhandenen Messstellen im Nordburgenland. Die in den letzten drei Jahren gemessenen Werte sind in der nachfolgenden Tabelle angeführt:

 

 

2007

2007

2008

2008

2009

2009

 

TMW>50µg/m³

JMW(µg/m³)

TMW>50µg/m³

JMW(µg/m³)

TMW>50µg/m³

JMW(µg/m³)

Eisenstadt

27

25

19

24

12

22

Illmitz

21

21

19

21

23

22

Kittsee

14

24

12

23

15

23

TMW>50µg/m³           Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittelwertes

größer 50µg/m³ in Tagen

JMW(µg/m³)               Jahresmittelwert in µg/m³

 

Eine genaue Quantifizierung der Feinstaubbelastung im Falle einer Umsetzung des Projektes ist nicht möglich, da viele relevante Faktoren mit Unsicherheiten behaftet sind. Festzuhalten ist aber, dass vor allem durch eine Zunahme des LKW-Verkehrs mit einer Erhöhung der Feinstaubemissionen zu rechnen ist – wie stark sich diese immissionsseitig auswirken würden, ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht seriös abschätzbar. Eine mögliche
Wind­verfrachtung von Baurestmassen bei Entladevorgängen kann ebenso Emissionsbeiträge liefern, diese würden aber vermutlich nur in der sehr nahen Umgebung messbare
Auswirkun­gen verursachen.

 

Zur genauen Bewertung der Feinstaubbelastung wird nach Vorlage der Ausbreitungsrechnung der ZAMG ein luftreinhaltetechnisches Gutachten eingeholt werden.

 

Zu Frage 11:

 

Die beantragte Reststoffdeponie (Zwischenlager) soll auch auf Teilen der bestehenden Baurestmassendeponie errichtet werden, wobei eine getrennte Sickerwassererfassung vorgesehen ist.

 

Zu Frage 12:

 

Auf Grund der Antragskundmachung sind im BMLFUW 11 Stellungnahmen eingelangt, in welchen insbesondere vorgebracht wurde, dass der Standort als nicht geeignet anzusehen ist, das Projekt eine Bedrohung für Gesundheit, Verkehrssicherheit, Umwelt und Grundwasser darstellt, sowie Einbußen im Tourismus zu befürchten sind.


 

Zu Frage 13:

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Wie schon in der Einleitung angeführt, geht es mir um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Deshalb sind alle betroffenen Gemeinden miteinzubeziehen.

 

Der Bundesminister: