62/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Textfeld:  Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0151 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 22. DEZ. 2008

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 3. November 2008, Nr. 46/J, betreffend

Absicht der EU-Kommission GVO-haltige Futtermittel rascher zuzulassen

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 3. November 2008, Nr. 46/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 6, 10 und 11:

 

Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 6, 10 und 11 wird auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage 48/J der Bundesministerin für Gesundheit, Jugend und Familie verwiesen.


 

Zu Frage 7:

 

Es ist richtig, dass die Kommission ein Interesse an einer raschen Abwicklung der Zulassungsverfahren für GVO - Futtermittel gemäß den bestehenden Rechtvorschriften hat. Sie hält - unabhängig der von Österreich und anderen Mitgliedstaaten eingebrachten Mängel im Verfahren - aber auch gleichzeitig daran fest, dass diese Zulassungsverfahren nur positiv abgeschlossen werden, wenn die Sicherheitsbewertung der GVOs keine Bedenken für die Umwelt bzw. für die Gesundheit von Mensch und Tier ergeben hat.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Eine entsprechende Anhebung der Toleranzgrenzen bedarf einer Änderung der für GVO geltenden Rechtsvorschriften. Eine Änderung dieser Rechtsvorschriften wird von der Kommission ausdrücklich nicht befürwortet. Gemäß letzten Aussagen von Kommissionsvertretern gibt es daher nur Bestrebungen, für Rückstände von nicht zugelassenen GVO einen technischen Analysengrenzwert, vergleichbar zur Nachweis­schwelle gemäß Saatgut-Gentechnik­verordnung (0,1%) zu bestimmen.

 

Zu Frage 12:

 

Zur Beantwortung wird auf die Beantwortung der Anfrage 44/J, Frage 6 verwiesen.

 

Zu Frage 13:

 

Es werden Anstrengungen unternommen, verstärkt GVO-freie Futtermittel am österreichischen Markt anzubieten. So wurde inzwischen mit der  Einführung der Bioethanolproduktion in Österreich der Bezug eines neuen Eiweißfuttermittels (DDGS) ermöglicht. Zahlreiche Fütterungsstudien belegen, dass es sehr gut für die Wiederkäuerfütterung geeignet ist. Die regelmäßige Untersuchung von Saatgut im Rahmen der Saatgut-Gentechnikverordnung garantiert außerdem, dass die pflanzlichen Ausgangsprodukte aus heimischer Produktion für die Futtermittelproduktion weiterhin GVO-frei sind.

 

Der Bundesminister: