6201/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.10.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 19. Oktober 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0282-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6304/J betreffend „Arbeitshandschuhe - Gesundheitliche Belastung“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 25. August 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Arbeitshandschuhe haben den in der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über das Inverkehrbringen und Ausstellen von persönlichen Schutzausrüstungen und über die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Sicherheitsverordnung, PSASV), BGBl. Nr. 596/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 740/1996, festgelegten Erfordernissen zu entsprechen.
Bei den in Rede stehenden Arbeitshandschuhen handelt es sich um Ausrüstungen im Sinne der Schutzbestimmungen des § 71 GewO 1994. Die Vollziehung der Bestimmungen der auf Grund des § 71 Abs.3 bis 6 GewO 1994 erlassenen PSA-Sicherheitsverordnung erfolgt im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung durch den Landeshauptmann und die ihm unterstellten Behörden.
Nach Kenntnisnahme der veröffentlichten Studie der AK Burgenland wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend umgehend Maßnahmen im Rahmen der gewerblichen Marktüberwachung eingeleitet. Die Landeshauptleute wurden über die Studie informiert; dem Landeshauptmann von Burgenland und dem Landeshauptmann von Niederösterreich wurde aufgetragen, durch geeignete Erhebungen festzustellen, ob von den von der AK Burgenland genannten Einzelhändlern die beanstandeten persönlichen Schutzausrüstungen in den inländischen Verkehr gebracht werden und bejahendenfalls, woher diese Einzelhändler derartige Arbeitshandschuhe bezogen haben. Den beiden Landeshauptmännern wurde ferner aufgetragen, über das Ergebnis der Erhebungen dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu berichten und bei Nichtvorliegen der im § 6 Abs. 1 der PSA-Sicherheitsverordnung festgelegten Voraussetzungen für das Inverkehrbringen der in Rede stehenden Arbeitshandschuhe das verwaltungsstrafrechtlich und im Rahmen der Marktüberwachung Erforderliche zu veranlassen.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:
In der gewerblichen Marktaufsicht werden Kontrollen bei persönlichen Schutzausrüstungen von den Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt. Dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist erst durch die Studie der AK Burgenland bekannt geworden, dass sich den Anforderungen der PSA - Sicherheitsverordnung nicht entsprechende Arbeitshandschuhe auf den inländischen Markt befinden. Im Zuge der eingeleiteten Marktüberwachungsmaßnahmen wird vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend im Wege der Landeshauptmänner sichergestellt werden, dass den Sicherheitsanforderungen nicht
entsprechende Arbeitshandschuhe von den Bezirksverwaltungsbehörden aus dem inländischen Verkehr gezogen und in Hinkunft verstärkt Kontrollen bei Arbeitsmitteln durchgeführt werden.
Da jedoch, abgesehen von der Studie der AK Burgenland, noch keine konkreten Anzeigen oder Beschwerden betreffend mangelhafte Arbeitshandschuhe an die Marktüberwachungsbehörden herangetragen worden sind, wurden in den letzten Jahren Arbeitshandschuhe im Rahmen der Marktüberwachung nicht überprüft.