6205/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0204-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6295/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Etappenplan Bundesbauten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Das Bundesministerium für Justiz ist innerhalb der budgetären Möglichkeiten bestrebt, den Menschen freien Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen, damit sie möglichst ohne Hilfe anderer die Leistungen der Justiz in Anspruch nehmen können. Der Umsetzung dieses Ziels dienen etwa Maßnahmen wie die Errichtung bzw. Adaptierung von barrierefreien Verhandlungssälen in Gerichtsgebäuden oder der sukzessive Ausbau von Serviceeinrichtungen (Service-Center), in denen Front-Office-Leistungen der Justiz angeboten werden, wie Beglaubigungen, Auskünfte allgemein aus dem Grundbuch, Firmenbuch und Registern, sowie Einzahlungen getätigt werden können. Zudem wurde mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte eine Prioritätenliste für zusätzliche notwendige Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit erarbeitet und den weiteren Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen zu Grunde gelegt.

Priorität 1 (geringe Kosten, hoher Nutzen):

·     Barrierefreiheit erste Verteilerebene inkl. taktilem Leitsystem

·     Adaptierung von Aufzügen

·     Reservierung und Markierung von PKW-Stellplätzen für Behinderte in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang

·     Schaffung von Blindenarbeitsplätzen

·     Mobile Rampen

·     Adaptierung bestehender Behinderten-WCs

 

Priorität 2 (hohe Kosten, hoher Nutzen):

·     Ein- und Umbau von Behinderten-WCs

·     Einrichtung von Aufzügen

·     Errichtung von barrierefreien Service-Centern

·     Ein barrierefreier Verhandlungssaal pro Gericht

·     Erschließung für Sehbehinderte und Hörgeschädigte

·     Adaptierung Gangbereiche

 

Priorität 3 (geringe Kosten, geringer Nutzen):

·     Ertastbare Türschilder

·     Treppenlifte zur Überwindung von Niveauunterschieden innerhalb der Geschoße

 

Priorität 4 (hohe Kosten, geringer Nutzen):

·     Taktile Orientierungshilfen (wie maßstabsgetreue, ertastbare Gebäudemodelle)

·     Induktionsschleifen für HörgerätebenutzerInnen

·     Bauliche Adaptierung bestehender Aufzüge (z.B. Verbreiterung)

·     Adaptierung der Bürotüren

·     Sonstige Maßnahmen gemäß ÖNorm B1600


 

In der Strafvollzugsverwaltung geht es – neben der Schaffung und Adaptierung behindertengerechter Hafträume – darum, Besuchern  einen barrierefreien Zugang zu den Justizanstalten zu ermöglichen. Dem wird durch organisatorische und bautechnische Maßnahmen Rechnung getragen.

Der Umsetzungszwischenstand stellt sich bei den Strafvollzugsgebäuden wie folgt dar:


Justizanstalt

behindertengerechter Zugang

barrierefreie Besucherzone

Haftplätze für Behinderte vorhanden

  Eisenstadt

ja

ja

nein

  Favoriten

ja

ja

nein

  Außenstelle Favoriten  

  (Münchendorf II)

nein

nein

nein

  Josefstadt

ja

ja

ja

  Außenstelle Josefstadt

  (Wilhelmshöhe)

nein

nein

ja

  Außenstelle Josefstadt

  (Simmering)

ja

ja

ja

  Mittersteig

nein

ja

nein

  Außenstelle Mittersteig

  (Floridsdorf)

ja

ja

nein

  Simmering

ja

ja

ja

  Gerasdorf

ja

ja

nein

  Göllersdorf

ja

ja

ja

  Hirtenberg

nein

nein

nein

  Außenstelle Hirtenberg

  (Münchendorf I)

nein

nein

nein

  Korneuburg

nein

nein

nein

  Außenstelle

  Korneuburg (Stockerau)

nein

nein

nein

  Krems

ja

ja

ja

  Stein

ja

ja

ja

  Außenstelle Stein

  (Oberfucha)

nein

nein

nein

  Sonnberg

nein

nein

ja

  St.Pölten

nein

nein

nein

  Schwarzau

nein

ja

nein

  Wr. Neustadt

ja

ja

ja

  Garsten

ja

ja

nein

  Außenstelle Garsten

  (Steyr)

nein

ja

nein

  Linz

ja

ja

nein

  Außenstelle Linz

  (Asten)

ja

ja

ja

  Ried

ja

ja

nein

  Suben

nein

ja

nein

  Wels

nein

ja

nein

  Graz-Jakomini

nein

ja

ja

  Außenstelle Jakomini

  (Paulustorg.)

nein

nein

nein

  Graz-Karlau

ja

ja

nein

  Außenstelle Karlau

  (Lankowitz)

nein

nein

nein

  Leoben

ja

ja

ja

  Außenstelle Leoben

  (Judenburg)

ja

nein

nein

  Klagenfurt

ja

ja

nein

  Außenstelle Klagenfurt

  (Rottenstein)

nein

nein

nein

  Salzburg

nein

nein

nein

  Innsbruck

ja

ja

ja

  Feldkirch

ja

ja

ja

  Außenstelle Feldkirch

  (Dornbirn)

nein

nein

nein

 

Bei routinemäßigen Sanierungen und Adaptierungen im Rahmen der Instandhaltung und Erhaltung wurden und werden Verbesserungen der Barrierefreiheit umgesetzt. Dabei werden primär solche Maßnahmen veranlasst, die einer barrierefreien Erschließung des Eingangsbereiches aller Strafvollzugsgebäude – also der ersten Verteilungsebene - durch gehbehinderte Menschen dienen.

Bei größeren Baumaßnahmen, wie etwa beim Neubau der Justizanstalt Korneuburg oder der Generalsanierung der Justizanstalt Eisenstadt, ist die Barrierefreiheit bereits den jeweiligen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen zu Grunde gelegt.

Zu 4:

Für bauliche Umsetzungsmaßnahmen nach § 8 Abs. 2 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes wurden keine gesetzlichen Grundlagen für eine zusätzliche Budgetbereitstellung geschaffen.

Zu 5 und 8:

Die möglichst umfassende Schaffung von Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen, sodass nach Maßgabe der vorhandenen Ressourcen an der zügigen Umsetzung gearbeitet wird. Seit 2005 werden bei Neubauten und Generalsanierungen von Landes- und Bezirksgerichtsgebäuden schon im Zuge der Planung barrierefreie Service-Center vorgesehen. Beispiele hiefür sind


·         das Bezirksgericht Klagenfurt

·         das Bezirksgericht Graz-West

·         das Bezirksgericht Salzburg (vor Fertigstellung)

·         das Bezirksgericht Graz-Ost (vor Fertigstellung)

·         das Justizzentrum Korneuburg (Fertigstellung 2012)

·         das Justizzentrum Eisenstadt (Fertigstellung 2012)

·         das Landesgericht für Strafsachen Wien (vor Einleitung der Baumaßnahmen).

Bei Umbauten bereits barrierefreier Einrichtungen wird der erreichte Standard an Barrierefreiheit (zumindest) aufrecht erhalten.

Folgende Gebäude wurden bisher nachträglich jeweils durch Ein- oder Umbauten mit einem Service-Center ausgestattet:

·         Gebäude des Landesgerichts und Bezirksgerichts Linz

·         Justizzentrum Leoben

·         Bezirksgericht Hall in Tirol

Sogenannte "Info-Points" in Eingangsnähe (für einfache Auskünfte) gibt es im Justizzentrum Wien Mitte, im Gebäude des Oberlandesgerichts und Landesgerichts Innsbruck und in mehreren Bezirksgerichtsgebäuden in Tirol und Vorarlberg.

Seit 2001 wird bei Neubauten und Generalsanierungen von Strafvollzugsgebäuden die Barrierefreiheit etappenweise realisiert und bei dem zwischenzeitig fertig gestellten Neubau in Leoben sowie den Generalsanierungen in Wiener Neustadt, Innsbruck und Krems umgesetzt. Zuletzt wurde bei der Errichtung des Forensischen Zentrums in Asten auf die behindertengerechte Ausstattung besonderer Wert gelegt.

Zu 6 und 7:

Der Etappenplan umfasst alle relevanten Gerichts- und Strafvollzugsgebäude. Dieser wird – aus heutiger Sicht und unter der Prämisse der budgetären Bedeckung – fristgerecht umgesetzt werden können. Über relevante Verkehrsmittel verfügt das Ressort nicht.

. September 2010

 (Mag. Claudia Bandion-Ortner)