6210/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.10.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0211-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 6321/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „dubiose Beschuldiger und Zeugen gegen den Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Ich bitte um Verständnis, dass mir eine Beantwortung von Fragen, die sich auf Inhalte und konkrete Schritte eines Ermittlungsverfahrens beziehen, nicht oder nur äußerst eingeschränkt möglich ist. Durch die Auskunftserteilung können Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und bei anhängigen Ermittlungsverfahren zudem der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden, weshalb diese Phase des Strafverfahrens auch von Gesetzes wegen nicht öffentlich ist (§ 12 StPO).
Zu 1 und 2:
Die Glaubwürdigkeit und Seriosität von Zeugen betreffen Fragen der Beweiswürdigung, die erst im Rahmen der Enderledigung nach ausreichender Klärung des Sachverhaltes abschließend erfolgen kann. Im Übrigen verweise ich auf die einleitenden Bemerkungen.
Zu 3:
Die Staatsanwaltschaft ist den Grundsätzen der Offizialmaxime und der Erforschung der materiellen Wahrheit verpflichtet und kann eine Anklageerhebung oder eine Einstellung erst dann vornehmen, wenn sämtliche als Offizialdelikt im Raum stehenden Sachverhaltskomplexe ausreichend und abschließend beurteilt werden können. Ob es sich dabei um Fälle öffentlichen Interesses handelt, ist in diesem Zusammenhang irrelevant.
Zu 4:
Für die Stichhaltigkeit der in der Frage zum Ausdruck kommenden Annahme, dass von Justizbediensteten Informationen an Medien weitergegeben worden seien, liegen mir keine Anhaltspunkte vor.
Die betreffende Strafsache wird als Verschlussakt geführt, was den Kreis der damit befassten Mitarbeiter wesentlich einschränkt.
Zu 5:
Das Bundesministerium für Justiz hat im August 2009 einen Gesetzesentwurf in Begutachtung versendet (82/ME XXIV. GP), der unter anderem Änderungen des Mediengesetzes vorschlägt. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Persönlichkeitsschutz zu stärken.
. Oktober 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)