6211/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0212-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6325/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Bernhard Themessl und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verfassungsbruch, Amtsmissbrauch und Korruptionsstaatsanwaltschaft gemäß Art 51 Abs 3 B-VG und § 302 StGB“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 und 10:

Nach der für die Korruptionsstaatsanwaltschaft geltenden Bestimmung des § 2a Abs. 4 StAG ist die Verpflichtung zur Berichterstattung nach § 8 StAG auf den Zeitpunkt vor einer Beendigung des Ermittlungsverfahrens beschränkt. Ich wurde von der Korruptionsstaatsanwaltschaft daher weder über das Einlangen der Anzeige gegen Bundeskanzler Faymann und Finanzminister Pröll vom 13. Juli 2010 noch der neuerlichen Anzeige des Bundesobmannes des Rings freiheitlicher Wirtschaftstreibender vom 25. August 2010 informiert.

Zu 3 und 4:

Das Bundesministerium für Justiz hat zu dieser Anzeige weder eine Stellungnahme noch eine Weisung gegenüber der Korruptionsstaatsanwaltschaft abgegeben.

Zu 5 bis 9:

Die neuerliche Anzeige des Bundesobmannes des Rings freiheitlicher Wirtschaftstreibender vom 25. August 2010 ist Gegenstand eines anhängigen Verfahrens bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Korruption. Die strafrechtliche Beurteilung des angezeigten Sachverhaltes durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft ist derzeit Gegenstand einer noch anhängigen Prüfung des Vorhabensberichts durch die zuständige Fachabteilung meines Hauses, vor deren Abschluss mir eine inhaltliche Beantwortung dieser Frage ohne Gefahr der Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten und dritter Personen nicht möglich ist. Dementsprechend äußere ich mich auch gegenüber anderen Mitgliedern der Bundesregierung nicht über verfahrensrelevante Inhalte.

 

. Oktober 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)