6213/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0256-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6603/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren im Fall Kampusch“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die Vorwürfe habe ich mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, weil ich mir erwartet hätte, dass sie mir als oberstes Organ der Dienst- und Fachaufsicht der Staatsanwaltschaften direkt mitgeteilt werden. Eine Beurteilung kann ich zum gegebenen Zeitpunkt nicht vornehmen, weil ich veranlasst habe, dass das Schreiben der Korruptionsstaatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung übergeben wird. Diese hat – wie auch aus Medienberichten bekannt – im Hinblick auf ihre Eigenschaft als Staatsanwaltschaft im Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Wien die Generalprokuratur zur allfälligen Bestimmung einer außerhalb dieses Sprengels gelegenen Staatsanwaltschaft befasst. Die Generalprokuratur hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck als zuständig bestimmt. Das Ergebnis deren Prüfung will ich nicht präjudizieren. 

. Oktober 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)