6218/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.10.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/125-PMVD/2010 25. Oktober 2010
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Jarmer, Freundinnen und Freunde haben am 25. August 2010 unter der Nr. 6296/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Etappenplan Bundesbauten" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3 und 5:
Seit 2007 werden im Zuge von Neubauten, Umbauten, Sanierungen und Kleinbauvorhaben laufend Maßnahmen durchgeführt, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Unter anderem wurden und werden nachfolgende Schritte zur Erreichung der Barrierefreiheit gesetzt, wobei anzumerken ist, dass bei Kleinbauvorhaben stets auf die Barrierefreiheit geachtet wird, wie beispielsweise durch ein Entfernen von Türstaffeln:
Jahr |
Liegenschaft |
Anmerkung |
2007 |
AG Vorgartenstraße |
Barrierefreier Zugang, Objekt 005 |
2007 |
KdoG HESS |
Adaptierung Behindertenarbeitsplatz |
2007 |
BURG |
Einbau Treppenlift |
2008 |
AG Vorgartenstraße |
Adaptierung behindertengerechtes WC |
2008 |
HGM |
Barrierefreier Zugang, Objekt 018 |
2008 |
BURG |
Behindertenlift Kathedrale |
2010 |
Invalidenhaus Kapelle |
Barrierefreier Zugang Hauptstiege |
2010 |
AG Schwenkgasse |
Einbau Treppenlift, Einrichtung einer Behindertentoilette, Objekt 007 |
Zu 4:
Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung noch notwendiger Maßnahmen werden aus dem Regelbudget bereitgestellt.
Zu 6:
Für Arbeitsstätten der Dienststellen des Bundes mit Ausnahme jener Teile von Kasernen und sonstigen militärischen Baulichkeiten und Anlagen, die für die Unterbringung, den Aufenthalt oder die Dienstleistung von Präsenzdienst leistenden Soldaten bestimmt sind, gilt die Bundes-Arbeitsstättenverordnung (B-AStV), wobei § 15 der B-AStV die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten regelt.
Zu 7 und 8:
Ja.