6223/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.10.2010
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möglich.
Rechnungshof
Anfragebeantwortung
die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde haben
am 25.
August 2010 unter der Nr. 6287/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage „betreffend
Etappenplan Bundesbauten" gerichtet.
Der Rechnungshof legt
großen
Wert darauf, dass alle Menschen im Rechnungshof eine
Ansprechstelle finden sowie dass für seine Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
entsprechende
barrierefreie Einrichtungen zur Verfügung stehen. So wird auch die
Beschäftigungspflicht
nach dem Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die
Einstellung
und Beschäftigung Behinderter (Behinderteneinstellungsgesetz - BEinstG)
übererfüllt.
Im Rahmen seiner sozialen Verantwortung hat der Rechnungshof zum
Stichtag
1. Juli 2010 10 Personen über dem gesetzlichen Mindestmaß
beschäftigt. Auch
bei
baulichen Maßnahmen wird auf eine behindertengerechte Ausstattung
besonders
geachtet. Durch die Sicherheitsanweisungen und sonstigen organisatorischen
Vorkehrungen
im Haus ist weiters sichergestellt, dass auf die Sicherheit von Behinderten
auch im Evakuierungsfall größtes Augenmerk gelegt wird.
Fragen 1-3 und 5
Zur Erfüllung der
physischen Barrierefreiheit wurde selbstverständlich auch im Zuge der
im
letzten Jahr abgeschlossenen Sanierung des Amtsgebäudes
Dampfschiffstraße auf die
Herstellung barrierearmer Umwelten im eigenen Gestaltungsbereich geachtet.
Sowohl
beim
Zugang zum Amtsgebäude als auch innerhalb des Gebäudes werden
Barriereeinschränkungen
verhindert. Der Rechnungshof hat zu diesem Zweck unter
anderem
in seinem Amtsgebäude niedrig gesetzte Bedienungstableaus im
Eingangsbereich
und in den Personenaufzügen, Brailleschrift und akustische
Positionsansagen in
den Personenaufzügen bzw. eine gesonderte motorbetriebene
Gehtür
für Behinderte parallel zu den Vereinzelungsschleusen eingebaut. Neben dem
eben
beschriebenen
Amtsgebäude fallen keine weiteren Gebäude in den
Zuständigkeitsbereich
des Rechnungshofes.
Frage 4
Die Herstellung der
physischen Barrierefreiheit war dem Rechnungshof - wie zu den
Fragen
1-3 und 5 ausgeführt - selbstverständlich ein besonderes Anliegen im Zuge der
im letzten Jahr abgeschlossenen Sanierung des Amtsgebäudes. Weitere
Maßnahmen
stehen
derzeit nicht an. Darüberhinaus erlaubt sich der Rechnungshof darauf
hinzuweisen, dass für bauliche Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf
§ 8 Abs. 2 des
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes
keine gesetzlichen Grundlagen für eine
zusätzliche
Budgetbereitstellung vorgesehen sind. In den Budgetverhandlungen wurde
stets auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur Gleichstellung und
Barrierefreiheit
Bedacht genommen.
Frage 6
Ja. Hinsichtlich der
Amtsgebäude
verweise ich auf die Beantwortungen der Fragen 1-3
und 5.
Der Rechnungshof verfügt über keine in diesem Zusammenhang relevanten
Verkehrsmittel.
Frage 7
Ja. Durch den Umbau
des Rechnungshofes konnte die weitgehende Barrierefreiheit im
Amtsgebäude
des Rechnungshofes bereits hergestellt werden.
Frage 8
Ja. Wie bereits
einleitend festgehalten, legt der Rechnungshof großen Wert
darauf, dass
alle Menschen im Rechnungshof eine Ansprechstelle finden sowie dass für
seine
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechende barrierefreie Einrichtungen zur
Verfügung
stehen.