6223/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Rechnungshof

Anfragebeantwortung

die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde haben
am 25. August 2010 unter der Nr. 6287/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage „betreffend Etappenplan Bundesbauten" gerichtet.

Der Rechnungshof legt großen Wert darauf, dass alle Menschen im Rechnungshof eine
Ansprechstelle finden sowie dass für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
entsprechende barrierefreie Einrichtungen zur Verfügung stehen. So wird auch die
Beschäftigungspflicht nach dem Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die
Einstellung und Beschäftigung Behinderter (Behinderteneinstellungsgesetz - BEinstG)
übererfüllt. Im Rahmen seiner sozialen Verantwortung hat der Rechnungshof zum
Stichtag 1. Juli 2010 10 Personen über dem gesetzlichen Mindestmaß beschäftigt. Auch
bei baulichen Maßnahmen wird auf eine behindertengerechte Ausstattung besonders
geachtet. Durch die Sicherheitsanweisungen und sonstigen organisatorischen
Vorkehrungen im Haus ist weiters sichergestellt, dass auf die Sicherheit von Behinderten
auch im Evakuierungsfall größtes Augenmerk gelegt wird.

Fragen 1-3 und 5

Zur Erfüllung der physischen Barrierefreiheit wurde selbstverständlich auch im Zuge der
im letzten Jahr abgeschlossenen Sanierung des Amtsgebäudes Dampfschiffstraße auf die
Herstellung barrierearmer Umwelten im eigenen Gestaltungsbereich geachtet. Sowohl
beim Zugang zum Amtsgebäude als auch innerhalb des Gebäudes werden
Barriereeinschränkungen verhindert. Der Rechnungshof hat zu diesem Zweck unter
anderem in seinem Amtsgebäude niedrig gesetzte Bedienungstableaus im
Eingangsbereich und in den Personenaufzügen, Brailleschrift und akustische

Positionsansagen in den Personenaufzügen bzw. eine gesonderte motorbetriebene
Gehtür für Behinderte parallel zu den Vereinzelungsschleusen eingebaut. Neben dem eben
beschriebenen Amtsgebäude fallen keine weiteren Gebäude in den Zuständigkeitsbereich
des Rechnungshofes.

Frage 4

Die Herstellung der physischen Barrierefreiheit war dem Rechnungshof - wie zu den
Fragen 1-3 und 5 ausgeführt - selbstverständlich ein besonderes Anliegen im Zuge der
im letzten Jahr abgeschlossenen Sanierung des Amtsgebäudes. Weitere Maßnahmen
stehen derzeit nicht an. Darüberhinaus erlaubt sich der Rechnungshof darauf
hinzuweisen, dass für bauliche Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf § 8 Abs. 2 des
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes keine gesetzlichen Grundlagen für eine
zusätzliche Budgetbereitstellung vorgesehen sind. In den Budgetverhandlungen wurde
stets auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur Gleichstellung und
Barrierefreiheit Bedacht genommen.

Frage 6

Ja. Hinsichtlich der Amtsgebäude verweise ich auf die Beantwortungen der Fragen 1-3
und 5. Der Rechnungshof verfügt über keine in diesem Zusammenhang relevanten
Verkehrsmittel.

Frage 7

Ja. Durch den Umbau des Rechnungshofes konnte die weitgehende Barrierefreiheit im
Amtsgeb
äude des Rechnungshofes bereits hergestellt werden.

Frage 8

Ja. Wie bereits einleitend festgehalten, legt der Rechnungshof großen Wert darauf, dass
alle Menschen im Rechnungshof eine Ansprechstelle finden sowie dass für seine
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechende barrierefreie Einrichtungen zur
Verfügung stehen.