6229/AB XXIV. GP
Eingelangt am
25.10.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0179-I/4/2010 Wien, am 25. Oktober 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. August 2010 unter der Nr. 6288/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Etappenplan Bundesbauten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Wie ist der Zwischenstand bei der Umsetzung des Etappenplanes Bundesbauten in Ihrem Bereich?
Ø Welche Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit haben Sie bereits gesetzt?
Ø Welche Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind noch geplant?
Die im Etappenplan vom Bundeskanzleramt erstellten Umsetzungen zum Abbau baulicher Barrieren in den Liegenschaften des Bundeskanzleramtes werden laufend vorgenommen; die Umsetzung ist zum Stichtag 25.8.2010 im Plan.
Zu Frage 4:
Ø Wie viele Mittel sind für diese Maßnahmen budgetiert?
Für bauliche Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf § 8 Abs. 2 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (der § 8 Abs. 2 BGStG verpflichtet den Bund, geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen) wurden keine gesetzlichen Grundlagen für eine zusätzliche Budgetbereitstellung geschaffen.
Sowohl in den Verhandlungen für das jährliche Rahmenbauprogramm aller Ressorts als auch bei der Einleitung von Umbaumaßnahmen durch die Bundesimmobiliengesellschaft wurde im Zuge aller Budgetfreigaben für hochbauliche Leistungen stets auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit Bedacht genommen.
Zu Frage 5:
Ø Welche Gebäude in Ihrem Zuständigkeitsbereich wurden bereits umgebaut?
Entsprechende Umbaumaßnahmen wurden für die Liegenschaften Ballhausplatz 1, Ballhausplatz 2, Minoritenplatz 3 und Hohenstaufengasse 3 in 1010 Wien, für die Liegenschaft Mauerbachstraße 43-45 in 1140 Wien und die Liegenschaft Kumpfgasse 23-25 in 9020 Klagenfurt vorgenommen.
Zu Frage 6:
Ø Umfasst der Etappenplan Ihres Ministeriums alle relevanten Bundesbauten und Verkehrsmittel?
Ja, der Etappenplan umfasst alle relevanten Bundesbauten. Mein Ressort selbst verfügt über keine relevanten Verkehrsmittel.
Zu Frage 7:
Ø Werden Sie die Barrierefreiheit in Ihrem Zuständigkeitsbereich fristgerecht herstellen können?
Ja, nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Maßnahmen des Etappenplanes fristgerecht umgesetzt werden können.
Zu Frage 8:
Ø Wird das Ziel der Barrierefreiheit auch bei Umbauten bereits barrierefreier Bauten beachtet?
Ja.
Mit freundlichen Grüßen