6231/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.10.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am        Oktober 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0196-I/4/2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6292/J vom 25. August 2010 der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend darf erwähnt werden, dass das Bundesministerium für Finanzen – bezugnehmend auf ein diesbezügliches Schreiben des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit, Genera­tionen und Konsumentenschutz vom 22. Jänner 2007 – den Etappenplan am 23. Jänner 2007, GZ. BMF-050100/0003-I/3/2007, vorlegen konnte.

 

Weiters darf im Zusammenhang mit der vorliegenden Anfrage auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4705/J vom 26. Februar 2010 hingewiesen werden.

 

Zu 1.:

Im Zeitraum seit Inkrafttreten des Etappenplanes bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfragebeantwortung konnten alle wesentlichen Vorhaben des Etappenplanes in Angriff genommen und abgeschlossen werden und liegen die weiteren Umsetzungsmaßnahmen derzeit im Plan.


Zu 2. und 5.:

In Bezug auf die Beseitigung von baulichen und physischen Barrieren hat das Bundes­ministerium für Finanzen insbesondere seit der Inkraftsetzung des "Etappenplanes zur Beseitigung von baulichen Barrieren" zahlreiche bauliche Maßnahmen an den von ihm genutzten Standorten initiiert und bereits umgesetzt und wird weiter an der Herstellung von baulicher Barrierefreiheit im Rahmen seiner rechtlichen und vertraglichen Möglichkeiten mitwirken.

 

Ungeachtet dessen, dass das Bundesministerium für Finanzen in der Regel nur Mieter von Büroflächen oder Liegenschaften ist, konnten wichtige bauliche Maßnahmen initiiert und im Bereich der Ausstattung Verbesserungen umgesetzt werden – diese seien hier im Überblick genannt:

 

Aus Gründen der besseren Übersicht der Maßnahmen erlaube ich mir die nachfolgende bundesländerweise Zusammenfassung der wesentlichsten Maßnahmen:

 

Allgemein – Infocenter Finanzämter:

Die Ausstattung der von der Finanzverwaltung betriebenen Infocenter mit höhen-verstell­baren Desks, mit Behinderten-WC, sowie mit induktiven Höranlagen gehört heute zur Standardausstattung eines jeden Infocenters. Ebenso gehören taktile Leitsysteme sowie die Verbesserung der Beleuchtung dazu. An den meisten Standorten konnte dieser Standard bereits baulich und ausstattungsmäßig realisiert werden, dort wo dies noch nicht vollständig möglich war, kann dies im Rahmen der gesetzlichen Übergangsfrist zum Bundes-Behinder­tengleichstellungsgesetz bis zum Jahre 2015 erreicht werden oder werden überhaupt neue barrierefreie Standortlösungen angedacht.  Als weitere beispielhafte Maßnahme darf der Einbau von taktilen Leitlinien im Eingangsbereich des Standortes Hintere Zollamtsstraße 2b sowie die kontrastierende Kennzeichnung der automatischen Eingangstüre angeführt werden.

 

Wien, Niederösterreich und Burgenland:

Im Finanzamt Wien für den 2., 20., 21. und 22. Bezirk wurde die Eingangssituation verbessert, ein höhenverstellbarer Desk im Infocenter errichtet sowie taktile Boden­markierungen angebracht; im Finanzamt Wien für den 4., 5. und 10. Bezirk wurde ein barrierefreier Sanitärbereich eingerichtet.


Mit der Übersiedlung des Zollamtes Wien sowie mit der Übersiedlung des Finanzamtes Mödling in den Jahren 2005 und 2006 an neue barrierefreie Gebäudestandorte konnten bereits sehr früh wesentliche Verbesserungen im Bereich der barrierefreien Infrastruktur von Gebäuden erzielt werden.

 

Mit der Besiedelung des neuen Standortes Wien Mitte ab dem Jahre 2012 durch 8 Wiener Finanzämter wird ein bedeutender Beitrag in Verbindung mit Barrierefreiheit geleistet, der in den bisherigen zumeist durch historische Gebäudebestände gekennzeichneten Altstandorten in Wien und auf Grund von denkmalschutzrechtlichen Vorgaben wirtschaftlich nicht vertretbar und technisch nicht machbar gewesen wäre.

 

An den Standorten Horn und Zwettl des Finanzamtes Waldviertel wurde jeweils durch finanzielle Beiträge des Bundesministeriums für Finanzen in seiner Rolle als Mieter der Einbau und die Gestaltung eines behindertengerechten Liftes ermöglicht, ebenso am Standort Bruck an der Leitha im Bereich des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart. Weiters ist eine Generalsanierung am Standort Eisenstadt des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart beabsichtigt. Dabei ist die barrierefreie Gestaltung ein Schwerpunkt in den baulichen Maßnahmensetzungen, die federführend durch die Bundesimmobiliengesellschaft mbH erfolgen.

 

Ebenso wurde der Standort St. Pölten des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten einer General­sanierung unterzogen beziehungsweise am Standort Wiener Neustadt des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt die Eingangs- und Zutrittsituation verbessert, die jeweiligen Infocenter mit einem höhenverstellbaren Desk und mit induktiven Höranlagen ausgestattet.

 

Steiermark, Kärnten:

Am Standort Wolfsberg des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg, an den Standorten Judenburg und Liezen des Finanzamtes Judenburg Liezen, wurden die Sanitäreinrichtungen barrierefrei gestaltet und die Infocenter mit höhenverstellbaren Desks sowie mit induktiven Höranlagen ausgestattet.

 

Im Finanzverwaltungszentrum Graz konnten die Sanitärbereiche im Bereich des Infocenters qualitativ verbessert werden, weiters konnte ein behindertengerechter Desk samt induktiver Höranlage eingerichtet werden.


Bezüglich der Standorte in Klagenfurt arbeitet die Bundesimmobiliengesellschaft derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen an Sanierungs-, Verbesserungs- und Standort­optionen bis zum Jahre 2015. Ein wesentlicher Schwerpunkt dieser Überlegungen ist die barrierefreie Gestaltung der Gebäude in all ihren Bereichen.

 

Oberösterreich, Salzburg:

Im Jahre 2007 konnte durch die Übersiedlung der Linzer Dienstbehörden aus den 5 sanierungsbedürftigen und nicht barrierefreien Alt-Standorten in den Terminal Tower Linz am Bahnhof in Linz ein Meilenstein im barrierefreien Zugang von Leistungen der Finanz­verwaltung gesetzt werden.

 

Am Standort Ried des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, an den Standorten St. Johann und Tamsweg des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See wurden jeweils die Sanitäreinrichtungen barrierefrei gestaltet und adaptiert.

 

Derzeit wird durch die Bundesimmobiliengesellschaft die Errichtung einer Liftanlage im Schlossgebäude am Standort Freistadt des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr unter Kostenbeteiligung durch das Bundesministerium für Finanzen geprüft.

 

Vorarlberg und Tirol:

Derzeit geplante Maßnahmen in den Jahren 2010 bis 2015 im Bereich der physischen und baulichen Barrierefreiheit sind die finanzielle Beteiligung des Bundesministeriums für Finanzen an den Errichtungskosten von Liftanlagen im Gebäude Schillerstraße 2 in Feldkirch, sowie eine Beteiligung an den Errichtungskosten am Einbau eines Treppenliftes am Standort Kufstein des Finanzamtes Kufstein Schwaz.

 

Mit der ab Ende 2011 geplanten Übergabe des neuen Standortes für das Finanzamt Kufstein Schwaz in Schwaz, gemeinsam mit der Polizei, kann ein bedeutender Schritt in der barriere­freien Erschließung und Ausgestaltung sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erreicht werden.

 

Zu 3.:

Als Meilensteine in der Umsetzung bis zum Ende 2015 dürfen hier genannt werden:

 

Mit der Besiedelung des neuen Standortes Wien Mitte ab dem Jahre 2012 durch 8 Wiener Finanzämter wird ein bedeutender Beitrag in Verbindung mit Barrierefreiheit geleistet, der in den bisherigen zumeist durch historische Gebäudebestände gekennzeichneten Altstandorten in Wien und auf Grund von denkmalschutzrechtlichen Vorgaben wirtschaftlich nicht vertret­bar und technisch nicht machbar gewesen wäre.

 

Bezüglich der Standorte in Klagenfurt arbeitet die Bundesimmobiliengesellschaft derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen an Sanierungs-, Verbesserungs- und Standort­optionen bis zum Jahre 2015. Ein wesentlicher Schwerpunkt dieser Überlegungen ist die barrierefreie Gestaltung der Gebäude in all ihren Bereichen.

 

Zu 4.:

Sowohl in den Verhandlungen der zuständigen Sektion des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend für das jährliche Rahmenbauprogramm aller Ressorts als auch bei der Einleitung von Umbaumaßnahmen durch die Bundesimmobiliengesellschaft wurde im Zuge aller Budgetfreigaben für hochbauliche Leistungen stets auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit Bedacht genommen.

 

Zu 6.:

Das Bundesministerium für Finanzen ist in der Regel Mieter von Büroflächen oder Liegen­schaften. Dessen ungeachtet wird das Bundesministerium für Finanzen weiterhin wichtige bauliche Maßnahmen initiieren und unterstützen und im Rahmen der gesetzlichen und im Rahmen seiner vertraglichen Möglichkeiten auf die Vermieter einwirken. Das Vorliegen von Barrierefreiheit stellt im übrigen bei der Auswahl und Beurteilung von neuen Standorten ein wichtiges Kriterium dar; Verkehrsmittel im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungs­gesetzes befinden sich im Bundesministerium für Finanzen derzeit nicht im Einsatz.

 

Zu 7.:

Ja.

 

Zu 8.:

Ja. Das Ziel der Barrierefreiheit wird laufend beachtet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen