6232/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.10.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0171-I/4/2010 Wien, am 25. Oktober 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. August 2010 unter der Nr. 6312/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend fahrlässige Verzögerung der Kundmachung des SRÄG 2010 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Trifft es zu, dass der Gesetzesbeschluss des NR betreffend das SRÄG 2010 nach Genehmigung durch den Bundesrat am 22. Juli 2010 von der Parlamentsdirektion am Freitag 23. Juli 2010 dem Bundeskanzleramt elektronisch übermittelt wurde, wenn nein, wann war die Übermittlung?
Ja, der Gesetzesbeschluss wurde am 23. Juli 2010 dem Bundeskanzleramt elektronisch übermittelt.
Zu Frage 2:
Ø Trifft es zu, dass dieser Gesetzesbeschluss bereits Anfang der darauffolgenden Woche vom Herrn Bundespräsidenten beurkundet und dem Bundeskanzler zur Gegenzeichnung rückübermittelt wurde, wenn nein, wann traf der vom Herrn Bundespräsidenten beurkundete Gesetzesbeschluss im Bundeskanzleramt ein?
Der Gesetzesbeschluss wurde am 29. Juli 2010 vom Herrn Bundespräsidenten beurkundet und am 30. Juli 2010 dem Verfassungsdienst rückübermittelt, von wo er am 2. August 2010 meinem Kabinett zugeleitet wurde.
Zu Frage 3:
Ø Wann hat der Bundeskanzler das Gesetz gegengezeichnet, damit es kundgemacht werden kann?
Die Gegenzeichnung nahm ich unverzüglich nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub am 16. August 2010 vor.
Zu den Fragen 4 und 8:
Ø Warum hat der Bundeskanzler diesen Gesetzesbeschluss nicht unverzüglich gegengezeichnet?
Ø Wer ist für die Verzögerung verantwortlich?
In der Zeit vom 31. Juli bis 15. August 2010 befand ich mich urlaubsbedingt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (Art. 73 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG).
Zu Frage 5:
Ø Wann wurde das Gesetz kundgemacht?
Das Gesetz wurde am 18. August 2010 kundgemacht.
Zu Frage 6:
Ø Welche Personen im Bundeskanzleramt und im Kabinett waren mit diesem Aktenvorgang insgesamt befasst?
Seitens des BKA waren die zuständigen MitarbeiterInnen der BGBl.-Redaktion (Ref. V/2/a) und im Kabinett des Bundeskanzlers befasst.
Zu Frage 7:
Ø Gab es im BKA eine „Anweisung" in dem Sinn, dass der Gesetzesbeschluss vor dem Urlaub des Herrn Bundeskanzlers nicht mehr kundgemacht werden soll, wenn ja, wie lautete die Anweisung und wer hat sie erteilt?
Nein, es gab keine „Anweisung“.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Ø Werden Sie feststellen lassen, wie viele ASVG-Pensionsantritte von ehemaligen Beamten der Stadt Wien erst durch die Verzögerung bei der Kundmachung des Gesetzes ermöglicht wurden?
Ø Werden Sie den Nationalrat über das Ergebnis dieser Feststellungen noch vor der Wiener Landtagswahl informieren?
Ø Wer wird der Pensionsversicherungsanstalt und damit der Gemeinschaft der ASVG-Versicherten den aus der Verzögerung der Kundmachung entstehenden Schaden ersetzen?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Zu Frage 12:
Ø Halten Sie es auch für eine Missachtung des Nationalrates, wenn der Bundeskanzler entgegen den Zusagen des zuständigen Ressortministers einen Gesetzesbeschluss erst mit mehr als 2 Wochen Verzögerung kundmacht mit dem Effekt, dass sich die Stadt Wien in der Zwischenzeit ein Körberlgeld in Millionenhöhe auf Kosten der ASVG-Pensionisten und ASVG-Versicherten verschafft?
Mit der Gegenzeichnung war kein außergewöhnlicher Zeitbedarf verbunden. Es kann daher auch nicht von einer Missachtung des Nationalrates gesprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen