6236/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.10.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 25. Oktober 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0192-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6331/J vom 25. August 2010 der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Die vorliegende Anfrage bezieht sich ausschließlich auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Vom Bundesministerium für Finanzen werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) in der Generalversammlung wahrgenommen. Dabei hat das Bundesministerium für Finanzen nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der OeNB beziehungsweise der HV Hotelverwaltung GmbH als einer zu 100% im Eigentum der OeNB stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.
Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich Entscheidungen von Unternehmensorganen der OeNB und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen
fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen