6236/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.10.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                    Wien, am 25. Oktober 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0192-I/4/2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6331/J vom 25. August 2010 der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die vorliegende Anfrage bezieht sich ausschließlich auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Vom Bundesministerium für Finanzen werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) in der Generalversammlung wahrgenommen. Dabei hat das Bundesministerium für Finanzen nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der OeNB beziehungsweise der HV Hotelverwaltung GmbH als einer zu 100% im Eigentum der OeNB stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich Entscheidungen von Unternehmensorganen der OeNB und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen


fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.